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Polizei schnappt gierigen Bärlauchdieb aus dem Ruhrgebiet

Anschlag auf die Natur am Ith-Kamm bei Salzhemmendorf

Freitag 16. Februar 2024 - Salzhemmendorf (wbn). Er kam aus dem Ruhrgebiet um die Naturlandschaft am Ith auszuplündern. Der 30-Jährige aus Gelsenkirchen hatte gleich 40 Kilogramm Bärlauch in Säcken in seinem Golf verstaut und damit ungeheuren Schaden angerichtet.

Der Bärlauch wird in einigen Teilen Deutschlands als potenziell gefährdete Kategorie eingestuft. Er steht unter Naturschutz. Sein feiner Knoblauchduft wird ihm oft zum Verhängnis. Er wird in der deutschen Küche gern als Gewürz eingesetzt. Der Ith-Kamm wird wegen seines Bärlauchvorkommens von vielen Touristen im Frühjahr aufgesucht und bewundert. Es erstreckt sich am Ith-Kamm im Frühjahr ein regelrechter Bärlauchteppich. In diesem Fall hatte die Polizei allerdings zu Recht den Verdacht, dass dieser Nassauer aus Gelsenkirchen die Bärlauchpflanzen gewerbsmässig ausgerissen hat.

(Zum Bild: Ein dichter Bärlauch-Pflanzenteppich säumt den Wanderweg am Ith bei Coppenbrügge und Salzhemmendorf. Foto: Wanderbares Deutschland)

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Jetzt erwartet den Golf-Fahrer, der kurz vor Mitternacht am Ith-Pass erwischt worden ist, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren der Polizei.
Nachfolgend der Polizeibericht: „Auf ungewöhnliches "Diebesgut" stieß eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Bad Münder, als sie am gestrigen Donnerstagabend (15.02.2024) kurz vor Mitternacht den Wanderparkplatz an der Landesstraße 425 (Ithpass zwischen Lauenstein und Haus Harderode) bestreifte und auf einen abgestellten VW Golf stießen.

Bei der Überprüfung des Fahrzeuges konnten im Kofferraum zwei große Kunststoffsäcke aufgefunden werden, die mit frischem Bärlauch gefüllt waren. Der Fahrer des Fahrzeuges, der neben dem Golf stand, gab auf Befragen an, die Wildpflanze im umliegenden Waldgebiet des Ith zum Eigenbedarf gepflückt zu haben. Dazu will der 30-jährige Mann zu dieser nächtlichen Sammelaktion eigens aus Gelsenkirchen angereist sein.

Die beiden Säcke mit einem Gewicht von ca. 40 Kilogramm wurden sichergestellt.

Dem Mann erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Demnach ist zwar die Entnahme von Kräutern und anderen Wildpflanzen aus nicht geschützten Bereichen grundsätzlich erlaubt, jedoch nur in geringen Mengen und nur für den persönlichen Bedarf. Bei einer Menge von ca. 40 Kilogramm handelt es sich nicht mehr um eine geringe Menge; hier darf man möglicherweise bereits von einer gewerblichen Entnahme und Verarbeitung der Bärlauchpflanzen ausgehen.“

 

 

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