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Perverse Aktion in Hildesheim:
Unbekannter filmt mit Smartphone Frauen in den Schritt

Donnerstag 31. August 2017 - Hildesheim (wbn). Die Polizei Hildesheim sucht einen Triebtäter, der zwei 24 Jahre alte Frauen mit seiner Handykamera belästigt hat.

Einer der beiden hielt der Unbekannte das Telefon unters Kleid, die andere filmte er von unten in einer Umkleidekabine.

 

Fortsetzung von Seite 1

Obwohl sich die Täterbeschreibungen leicht unterscheiden, gehen die Ermittler davon aus, dass es sich um ein und denselben Mann handelt.

 

Nachfolgend der detaillierte Polizeibericht mit dem Titel „Unbekannter Täter videografiert Frauen“ aus Hildesheim:

„Gleich zwei junge Frauen im Alter von 24 Jahren haben gestern Nachmittag, Mittwoch, 30.8., Strafanzeigen wegen Beleidigung auf sexueller Basis bzw. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches bei der Polizei erstattet.

Der erste Vorgang fand gegen 16:20 Uhr in einem auf der Fußgängerzone befindlichen Bekleidungsgeschäftes statt. Während die Kundin in den Auslagen stöberte, stellte sich ein Mann neben  sie, der immer näher an sie heranrückte. Aus Sorge um ihre mitgeführte Handtasche sicherte sie diese, als sie plötzlich eine Berührung in Kniehöhe im Saumbereich ihres Sommerkleides verspürte. Die Ursache stand neben der 24-Jährigen. Der aufdringliche Fremde hielt ein Smart-Phone in den  Händen und hatte dieses in leicht schräger Stellung unter die Bekleidung der jungen Frau gehalten. Außer sich vor Empörung fragte die junge Frau den Mann, ob er von ihr tatsächlich Handy-Aufnahmen gemacht habe und dass er diese sofort löschen solle. Der in gebrochenem Deutsch sprechende Mann stritt dieses ab, tat aber auch so, als wenn er einen Löschvorgang durchführte, was von der Geschädigten jedoch nicht genau gesagt werden kann. Der Unbekannte habe anschließend das Bekleidungsgeschäft verlassen. Anwesendes Verkaufspersonal hat vom Sachverhalt nichts mitbekommen. Folgende Personenbeschreibung liegt hier vor : Südosteuropäer 25 - 30 Jahre alt etwa 180 cm groß, schlank bis sportlich kurze schwarze Haare kakifarbenes T-Shirt (ähnlich Militärbekleidung), Jeanshose.

Ein weiterer ähnlicher Fall ereignete sich gegen 18.15 Uhr in einem großen Bekleidungsgeschäft auf der Schuhstraße. Hier hielt sich zur Tatzeit im für Damen und Herren gemischten Umkleidebereich das 24-Jährige Opfer auf, das entsprechend leicht bekleidet einige Bekleidungsgegenstände ausprobierte. Plötzlich habe ein Handy geklingelt, das die Geschädigte in ihrer Kabine unter einem Hocker auf dem Boden liegend ausmachte. Das Kameraobjektiv sei so eingestellt gewesen, das Fotos oder Videostreams hätten aufgenommen werden können. Noch während des Klingelns des Handys sei eine Hand aus der Nachbarkabine unter der Kabinenwand hindurch gesteckt worden. Das Handy sei weggenommen worden. Zunächst hatte die 24-Jährige keinen großen Argwohn. Sie habe angenommen, das Handy sei jemanden aus der Nachbarkabine aus der Hosentasche gerutscht. Dass dem offenkundig nicht so war, musste die junge Frau wenig später erfahren, als sich der gleiche Vorgang wiederholte. Erneut klingelte ein Handy, abermals lag es unter dem Hocker in der Umkleide und erneut wurde es weggezogen. Die Frau sagte weiter aus, dass sie bei Verlassen ihrer Kabine auf einen Mann traf, der zu diesem Zeitpunkt aus der Nachbarkabine kam. Sie habe ihn gefragt, ob er von ihr Videoaufnahmen gemacht habe und dass er diese auf jeden Fall löschen soll. Der Mann reagierte in der Weise, kaum Deutsch zu verstehen und den Ort des Geschehens zu verlassen. Die 24-Jährige hat sich noch an das Geschäftspersonal gewandt und entsprechende Hilfe erhalten, der Verdächtige war jedoch nicht mehr aufzufinden. Den Mann wurde wie folgt beschreiben:

- ca. Mitte 20 Jahre alt
- schlank
- ca. 175 cm groß
- südländischer Typ
- dunkelbraune bis schwarze, relativ kurze Haare
- keine Brille
- leichter 3-Tage-Bart
- mittelblaue Regenwindjacke mit Stoffbündchen unten und an den Ärmeln
- Jeans.

"In beiden Fällen haben sich die Frauen völlig richtig verhalten" sagt Pressesprecher Claus Kubik. "Das energische Auftreten und das Verlangen nach Löschen der Dateien habe sicherlich seine Wirkung nicht verfehlt. "

Wichtig für die Polizei ist auch, von solchen Straftaten überhaupt zu erfahren, um neue Phänomene zu erkennen. „Und das geht nur durch eine Strafanzeige", so Kubik. Für den Bereich der Polizeiinspektion Hildesheim sind derartige Vorfälle nicht bekannt. Von den Straftatbeständen her könnte es sich um Beleidigung auf sexueller Basis und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches nach § 201 A StGB handeln.

Hinweise nimmt die Polizei Hildesheim unter Telefon 05121-939115 entgegen.“

 

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