Die fehlende Zierleiste war verräterisch
Der Herr Wachtmeister war besonders wach: Warum es keine gute Idee war, dass ein Unfallflüchtiger nochmals ganz langsam am Unfallort vorbeigefahren ist
Sonntag 20. Mai 2018 - Hildesheim / Sarstedt (wbn). Seine Neugier ist einem Unfallflüchtigen zum Verhängnis geworden. Der 59-Jährige hatte mit seinem Fahrzeug ein parkendes Auto gestreift und anschließend Unfallflucht begangen.
Die umgehend von einer Zeugin informierte Polizei war just zu dem Zeitpunkt an der Unfallstelle als der Unfallflüchtige nochmals extra langsam an dem Unfallort vorbeifuhr. Und das wohl im Glauben, die Polizei könne keinen Zusammenhang feststellen. Konnte sie aber doch. Am Tatort konnte nämlich eine auffallende orangefarbene Zierleiste festgestellt werden, die an dem Auto fehlte, das gerade durch seine besonders langsame Vorbeifahrt auffiel.
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Da dämmerte auch dem 59-Jährigen aus Sarstedt, dass das keine gute Idee war sich nochmals blicken zu lassen. Denn blitzschnell hatten die Polizeibeamten den Zusammenhang erkannt.
Und sie stoppten umgehend den Verdächtigen. Dann bemerkten sie auch noch den Alkoholgeruch. Jetzt darf der Unfallflüchtige nicht nur an Pfingsten zu Fuß gehen.
Nachfolgend der Polizeibericht: „Ein 59-jähriger Sarstedter streifte am Abend des 19.05.2018 in der Bachstraße im Vorbeifahren ein geparktes Auto und entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. Eine aufmerksame Zeugin bemerkte den Unfall und meldete den Vorfall umgehend dem Polizeikommissariat Sarstedt. Bei der anschließenden Unfallaufnahme konnte eine auffällig orangefarbene Zierleiste vom verursachenden Auto aufgefunden werden. Noch während der Unfallaufnahme bemerkten die Polizeibeamten ein Auto, welches langsam an der Unfallstelle vorbeifuhr und dessen Farbe, sowie das Fabrikat zu der aufgefundenen Zierleiste passte. Zudem fehlte an dem vorbeifahrenden Auto eine solche Zierleiste. Der Fahrer wurde angehalten und kontrolliert. Er stand offensichtlich unter Alkoholeinfluss. Zur Bestimmung des Alkoholgehalts wurde durch einen Arzt bei ihm Blut entnommen. Sein Führerschein wurde einbehalten. Er muss sich nun einer Verkehrsunfallflucht und Fahren unter Alkoholeinfluss verantworten.“