Zu schnell, zu zugedröhnt, zu blau
In nur einer Nacht: Gleich sechs Autofahrer haben ihren Führerschein abgeben müssen
Sonntag 29. November 2020 - Nienburg / Schaumburg (wbn). Sechs Verkehrsteilnehmer haben ihren Führerschein abgegeben. Und das in nur einer Nacht, nämlich der zurückliegenden auf den heutigen Sonntag.
Ein 18-Jähriger war fällig weil er mit dem Audi seines Vaters auf der Südumgehung bei Nienburg mit 139 km/h erwischt worden ist. Erlaubt ist dort nur knapp die Hälfte.
Bei einer weiteren Verkehrskontrolle im Stadtgebiet Nienburg wurde gegen 20:32 Uhr ein Pkw eines Pflegedienstes angehalten und kontrolliert.
Bei der 57-jährigen Fahrzeugführerin wurde von den Beamten Atemalkoholgeruch festgestellt, ein Test ergab eine Atemalkoholkonzentration von 0,96 Promille. Es wurde eine Blutentnahme angeordnet und entnommen. Der Fahrzeugführerin droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, auch hier verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot und 2 Punkten. Der gleichen Streifenwagenbesatzung fiel gegen 22:48 Uhr ein weiterer Pkw im Stadtgebiet auf, dessen Kontrolle den Verdacht erbrachte, dass der 25-jährige Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss stand. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen.
Bestätigt die Blutuntersuchung, dass der junge Mann seinen Pkw unter Drogeneinfluss geführt hat, erwartet auch ihn ein Bußgeld von 500 Euro für die Fahrt unter Beeinflussung durch berauschende Mittel, wieder einhergehend mit einem einmonatigen Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg. Nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft Verden wurde im weiteren Verlauf der Kontrolle der Pkw des 25-jährigen vor Ort durchsucht. Die Durchsuchung förderte eine geringe Menge einer Substanz zu Tage, bei der es sich wohl um Drogen gehandelt haben dürfte. Eine Untersuchung der Substanz steht hier noch aus. Des Weiteren wurde im Pkw ein Teleskopschlagstock aufgefunden, den der Kontrollierte nicht hätte führen dürfen. Hier wurden weitere Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Gegen 02 Uhr in der Nacht wurde im Bereich der Zentraldeponie Krähe ein mit drei Personen besetzter Pkw angehalten und kontrolliert. Ziemlich schnell wurde in der Kontrolle klar, dass der 25-jährige Fahrzeugführer alkoholisiert war. Der folgende Alkotest vor Ort hat einen Wert von 1,98 Promille ergeben. Folge war die dritte Blutentnahme bei einem Fahrzeugführer in der laufenden Nacht. Bei diesem Wert muss sich der Fahrzeugführer einem Strafverfahren wegen "Trunkenheit im Verkehr" stellen. Zu erwarten ist die Entziehung der Fahrerlaubnis des alkoholisierten Fahrzeugführers, zu deren Vorbereitung der Führerschein vor Ort bereits beschlagnahmt wurde.
Dazu kommt erfahrungsgemäß eine einkommensabhängige Geldstrafe. Sollte die Blutuntersuchung des Beschuldigten einen Wert von über 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration ergeben, muss sich der Fahrzeugführer einer medizinisch-/psychologischen Untersuchung stellen, um nach Ablauf einer mehrmonatigen Sperrfriste seinen Führerschein wiederbekommen zu können.
Überhöhte Geschwindigkeit und fahren unter Alkohol- und Drogenbeeinflussung gehören deutschlandweit zu den Hautunfallursachen. Nicht zuletzt deshalb müssen sich Verkehrsteilnehmer auch künftig auf zielgerichtete Kontrollen einstellen.
Verstöße in diesen Deliktsbereichen werden konsequent verfolgt.“