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Die Konsequenzen für die Impfkampagne in Niedersachsen

Zwölf Impfzentren in Niedersachsen sind heute nicht mit Impfstoff beliefert worden - wegen des starken Schneefalls

Montag 8. Februar 2021 - Hannover (wbn). Zwölf Impfzentren in Niedersachsen sind am heutigen Montag nicht mit dem erforderlichen Impfstoff versorgt worden – obwohl dieser in genügender Menge genau dafür bereitliegt.

Als Grund führt das Niedersächsische Sozialministerium die Winter-Wetterlage an. Die Versorgung der Impfzentren ist jetzt auf den morgigen Dienstag verschoben worden. Alle Impfungen, die heute ausgefallen sind, sollen „so schnell und unkompliziert wie möglich nachgeholt werden“.

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Nachfolgend die entsprechende Pressemitteilung des Sozialministeriums in Niedersachsen: „Der starke Schneefall in weiten Teilen des Landes hat auch Konsequenzen für die niedersächsische Impfkampagne. So hat das Gesundheitsministerium in Abstimmung mit der Polizei die für Montag geplanten Impfstofflieferungen an die Impfzentren aufgrund der witterungsbedingten Verkehrslage absagen müssen. Von der Verschiebung betroffen sind insgesamt 12 Impfzentren, die alle mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer für anstehende Zweitimpfungen beliefert worden wären.
Die entsprechenden Lieferungen sollen nach derzeitiger Planung am morgigen Dienstag nachgeholt werden. Auch die regulär für Dienstag geplanten Lieferungen sollen nach dem derzeitigen Stand der Planung erfolgen. Niedersächsinnen und Niedersachsen, die bereits einen Impftermin haben und ihr Impfzentrum aufgrund der Witterung derzeit nicht erreichen können, sollen von den Impfzentren vor Ort die Möglichkeit eines Ersatztermins erhalten.
Die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Impfzentren betreiben, informieren ihrerseits über mögliche Terminverschiebungen. Grundsätzlich gilt, dass alle Impftermine, die aufgrund der Wetterverhältnisse entfallen müssen, nach Auffassung des Landes so schnell und unkompliziert wie möglich nachgeholt werden sollen.

Hinweis: Eine erneute Anmeldung über die Hotline oder das Internetportal des Landes ist in diesen Fällen nicht notwendig. Die Terminbestätigung bleibt auch für den verschobenen Termin gültig und muss bitte unbedingt ins Impfzentrum mitgebracht werden. Der Zeitpunkt des Termins für die notwendige Zweitimpfung wird dann automatisch entsprechend verschoben.“

 

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