Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte zeigt sich zufrieden
Bundestag beschließt Gesetz über die Strom- und Gaspreisbremse
Freitag 16. Dezember 2022 - Berlin / Hannover (wbn). Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag das Gesetz über die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen.
Das Gesetz sieht in der letzten Fassung nun unter anderem vor, dass die Abschöpfung von Strommarkterlösen für Biogasanlagen erst ab einem Megawatt Bemessungsleistung greifen. Das bedeutet: Die meisten Biogasanlagen sind von der Abschöpfung befreit.
Hintergrund: Für die Betreiberinnen und Betreiber von Biogasanlagen ist die aktuelle wirtschaftliche Situation aufgrund der höheren Substrat- und Produktionskosten der Anlagen herausfordernd. In Niedersachsen waren Ende 2021 konstant 1.676 dezentrale Biogasanlagen mit einer elektrischen Bemessungsleistung von insgesamt 890 MWel in Betrieb (Zahlen aus der Erhebung für die Biogas in Niedersachsen – Inventur 2021, die im 1. Quartal 2023 veröffentlicht wird). Niedersächsische Biogasanlagen haben einen Anteil von rund 18 Prozent an der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Bereits heute stellen Biogasanlagen in Niedersachsen rund ein Drittel der installierten Leistung bereit. Ferner leisten die Anlagen einen wichtigen Beitrag zur Wärmeversorgung. Rund 40 Prozent der Wärmeerzeugung können über Nahwärmenetze extern genutzt werden und versorgen so zahlreiche kommunale Liegenschaften, Gewerbebetriebe oder Privathaushalte mit erneuerbarer Wärme. Diese extern verbrauchte Biogas-Wärme macht jährlich 26 Prozent der aus erneuerbaren Energieträgern erzeugten Wärme aus.