Bessere Ausbildung des Personals angestrebt
TÜV will die Sicherheit von "Fahrgeschäften" weiter verbessern
Mittwoch 12. April 2023 - Berlin (wbn). Anlässlich des Saisonstarts von Freizeitparks und Frühjahrsfesten hat der TÜV-Verband Vorschläge für die Verbesserung der Sicherheit von Fahrgeschäften vorgelegt.
Neben einer Qualifizierung des Personals an Achterbahnen, Karussells, Riesenrädern und anderen Fahrgeschäften sollte die Kontrolldichte erhöht und alle Anlagen an die Normenreihe DIN EN 13814 angepasst werden.
Der TÜV-Verband schlägt folgende Maßnahmen vor, um das Sicherheitsniveau von Fahrgeschäften in Freizeitparks und auf Volksfesten weiter zu erhöhen:
Qualifizierung verbessern: Betreiber, Bedienpersonal und Wartungskräfte sollten gemäß ihrem Verantwortungsbereich ausgebildet werden. Fachkräfte rund um den Betrieb von Fahrgeschäften sollten gezielt auf die Einhaltung aller Anforderungen der einschlägigen Normen und Richtlinien geschult werden.
Kontrollen verstärken: Die Kontrollen zur Einhaltung der bestehenden Bedienungs- und Betriebsvorschriften bei Fahrgeschäften und in Freizeitparks sollten erweitert werden.
Sicherheitsniveau von Freizeitparks erhöhen: Bestehende Fahrgeschäfte – auch in Freizeitparks – müssen an das Sicherheitsniveau der Normenreihe DIN EN 13814 angepasst werden. Zwar wird die Sicherheit von Fahrgeschäften in Freizeitparks auch regelmäßig geprüft, bestehende Anlagen müssen aber nicht gemäß der Norm nachgerüstet werden. Sie werden erst beim Auftreten von Sicherheitsmängeln hinterfragt und gegebenenfalls angepasst.
Der TÜV-Verband begleitet sowohl die Hersteller von Fahrgeschäften während des Entwicklungsprozesses neuer Anlagen als auch die Betreiber in der Planungsphase. Auf Grundlage der jeweiligen Rechtsbereiche führen die Sachverständigen Prüfungen vor Inbetriebnahme der Anlagen, Prüfungen für Ausführungs- oder Baugenehmigungen sowie turnusmäßige wiederkehrende Prüfungen durch. Auf Volksfesten unterstützen sie die zuständigen Baubehörden bei den sogenannten Gebrauchsabnahmeprüfungen der Fahrgeschäfte. So wird sichergestellt, dass die „fliegenden Bauten“ vor dem Start eines Volksfestes von Sachverständigen geprüft werden.
Das Positionspapier „Sicherheit von Fahrgeschäften weiter erhöhen“ ist abrufbar unter: https://www.tuev-verband.de/positionspapiere/sicherheit-von-fahrgeschaeften-weiter-erhoehen