Die Afrikanische Schweinepest macht keine „Sommerpause“!
Ausbruch in Hessen macht Vorsorge im Weserbergland umso wichtiger
Montag 17. Juni 2024 - Holzminden (wbn). Nach Feststellung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im hessischen Kreis Groß-Gerau ist die Seuche bedrohlich näher an das Weserbergland gerückt.
Anfang Juni war sie in einem Hausschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern ausgebrochen.
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Die Tierseuche ist für Menschen völlig ungefährlich, für Haus- und Wildschweine jedoch hoch ansteckend und fast immer tödlich. Hausschweinebestände müssen getötet werden, weil Impfungen nicht möglich sind. Die Schweinepest verursacht großes Tierleid und hohe ökonomische Schäden in der Landwirtschaft.
Der Mensch ist hauptverantwortlich für die Verbreitung der Krankheit. Das Veterinäramt des Landkreises Holzminden appelliert daher: Jeder kann dazu beitragen, die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern! Reisende, Saisonarbeiter, Schweinehalter und Jäger sind gleichermaßen angesprochen, strengste Vorsicht walten zu lassen.
Angesichts der Urlaubszeit warnt Amtsleiterin Dr. Anke Rothe davor, Lebensmittel aus Regionen mitzubringen, in denen die ASP vorkommt. Dazu zählen beliebte Urlaubs- und Jagdreiseländer wie Polen, Italien, Ungarn, Griechenland und Ungarn. Lebensmittelreste, die Schweinefleisch enthalten, bergen ein hohes Risiko. Werden diese Speisereste an Straßen oder Wanderwegen unachtsam entsorgt, können Wildschweine sie fressen, sich infizieren und die Tierseuche so verbreiten. Die Tierärztin appelliert: Butterbrote und Burger, Küchenabfälle und Proviant gehören weder in die Landschaft noch in den Schweinetrog!
Amtstierärztin Dr. Claudia Vesterling fordert die Schweine haltenden Betriebe auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Dazu gehören Reinigungs-, Desinfektionsmaßnahmen und Schadnagerbekämpfung, den Zugang für betriebsfremde Personen zu beschränken, in den Ställen Schutzkleidung zu tragen sowie Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher zu lagern. Freiland- und Auslaufhaltungen müssen mit einer schweinesicheren Doppelumzäunung gesichert sein.
Gleichermaßen sind auch Tiertransporteure und Tierärzte zu einer hohen Sorgsamkeit in puncto Reinigung und Desinfektion aufgerufen. So können einige Gefahren durch diszipliniertes Handeln vermieden werden.
Die Jäger werden weiterhin gebeten, sehr wachsam zu sein. Fallwild, Unfallwild und krank erlegte Wildschweine sind dem Veterinäramt zur Untersuchung auf ASP zu melden. Je früher eine Tierseuche erkannt wird, desto besser stehen die Bekämpfungschancen.
Zudem muss jede Schweinehaltung, auch Hobbyhaltungen von zum Beispiel Minischweinen beim Veterinäramt registriert sein: Telefon: 0 55 31 / 707 347 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.