Weitere Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft zu dem brutalen Schläger in Bad Oeynhausen
Mordkommission: Tödliche Gewalt gegen 20-Jährigen im Kurpark ging von einem Syrer aus
Freitag 28. Juni 2024 - Bad Oeynhausen (wbn). Die brutale Gewalt gegen einen 20 Jahre alten Mindener Bürger, der aus einer Gruppe junger Männer heraus angegriffen und tödlich verletzt worden ist, ist ausschließlich von einem 18-Jährigen mit syrischer Staatsbürgerschaft ausgegangen.
Dies haben weitere Erkenntnisse der in diesem Fall ermittelnden Staatsanwaltschaft und Mordkommission ergeben.
Der festgenommene 18-Jährige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld am Donnerstagnachmittag, 27.06.2024, der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Bielefeld vorgeführt. Diese erließ antragsgemäß einen Untersuchungshaftbefehl wegen vollendeten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der Beschuldigte ließ sich nicht zu den Tatvorwürfen ein.
Nach dem aktuellen Kenntnisstand, soll die Gewalt gegen den verstorbenen 20-Jährigen ausschließlich von dem 18-Jährigen, der eine syrische Staatsbürgerschaft besitzt, ausgegangen sein. In der Vergangenheit trat er bereits durch Gewalt-, Eigentums- und Betäubungsmittel-Delikte in Erscheinung.
Die zum Haupttäter gehörige Gruppe besteht nach aktuellem Kenntnisstand aus mindestens drei weiteren Personen im Alter von 18 Jahren mit einer deutschen Staatsbürgerschaft. Die Anzahl der möglichen Tatbeteiligten am Tatort und mögliche weitere Straftaten zum Nachteil anderer Opfer sind Gegenstand weiterer umfangreicher Ermittlungen, Bestandteil ist auch die Tatbeteiligung anderer.
Der Hintergrund des möglichen, initialen Streits ist noch nicht abschließend geklärt und weiterhin Bestandteil der laufenden Ermittlungen.
Die Obduktion des 20-jährigen Opfers erfolgte am Donnerstagnachmittag, 27.06.2024. Sie bestätigte die bisherigen Ermittlungen, dass der Mindener infolge der multiplen stumpfen Gewalteinwirkung gegen seinen Kopf verstarb.
Der Leiter der Mordkommission Kriminalhauptkommissar Markus Ickler bittet weiterhin Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung, die in Tatortnähe stattgefunden hat, ihre Fotos und Videos zu sichten, die im Außenbereich aufgenommen wurden: "Sollten Sie den Verdacht haben, dass auf Ihrem Material ein Bezug zu den Umständen der Tat zu erkennen ist, so stellen Sie uns dies bitte zur Verfügung."