Durch Hintereingang reingekommen, durch Vordereingang rausgeflogen
Wenn die Discothek zur Pisscothek wird: Bei 1,98 Promille die Tanzfläche in ein Urinal verwandelt
Alfeld (wbn). Wer schon durch den Vordereingang nicht in eine Diskothek hineindarf, der sollte es auch nicht durch den Hintereingang versuchen und dann noch alkoholmässig angezählt auf die Bühne gehen.
Und schon gar nicht die Bühne in aller Öffentlichkeit mit einer Toilette verwechseln und eine Pfütze hinterlassen. Und nach dem unvermeidlichen Rauswurf mit Belehrung durch die Polizei sollte der unliebsame Zeitgenosse auch nicht wiederkommen und dem Beschwerdeführer Pfeffer ins Gesicht sprühen. All das ist leider doch geschehen. In einer Alfelder Diskothek.
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Der 20 Jahre Mann aus Alfeld hatte 1,98 Promille im Blut und erkennbar nichts dazugelernt. Denn er hatte sich schon mal ein Hausverbot eingehandelt, zu dem er aber jetzt noch eine Steigerung wusste. Neben der Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, kommt nun eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung auf den jungen Mann zu. Nachfolgend der Polizeibericht aus Alfeld: „Am 11.01.14, gegen 03.30h, teilt ein Mitarbeiter einer Discothek in Alfeld, Hannoversche Straße, mit, dass die Discothek Strafanzeige gegen einen Gast stellen möchte. Vor Ort trafen die Beamten auf den Anrufer und den deutlich unter Alkoholeinfluss stehenden Gast (20-jähriger Alfelder).
Gegen diesen war bereits vor einigen Wochen ein Hausverbot für die Diskothek ausgesprochen worden. Am heutigen Tag hatte er sich wohl durch den Hintereingang Zugang zu der Discothek verschafft. Völlig enthemmt durch den Alkohol habe er dann auf die Tanzfläche uriniert. Daraufhin habe man ihn aus der Diskothek geworfen. Nach eindringlicher Zurechtweisung durch die Beamten verließ der Gast das Gelände.
Er kehrte er jedoch nach ca. einer Stunde zum Eingang der Disco zurück und sprühte dem o.g. Mitarbeiter unvermittelt Pfefferspray ins Gesicht. Anschließend flüchtete er vom Gelände, konnte jedoch noch im Nahbereich angetroffen werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,98 Promille.
Neben der Anzeige wegen Hausfriedensbruch, kommt nun eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung auf den jungen Mann zu.“