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"Gurtmuffel" ins Visier genommen
Schwerpunktkontrollen der Polizei:
104 Autofahrer waren nicht angeschnallt

Hameln (wbn). „Ganzheitliche Kontrollen“ im ganzen Zuständigkeitsbereich: Die Polizeiinspektion Hameln/Holzminden hat am Donnerstag in beiden Landkreisen an 19 festen Stationen und mit mobiler Unterstützung etliche Verkehrssünder unter anderem im Hinblick auf die "Benutzung von Rückhaltesystemen" ins Visier genommen.

Die Bilanz: Im Mess-Zeitraum wurden insgesamt 133 Verstöße festgestellt. 20 Verkehrsteilnehmer telefonierten am Steuer, müssen jetzt mit einer Strafe von 40 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei rechnen. Den überwiegenden Großteil machten jedoch mit knapp 80 Prozent tatsächlich die sogenannten „Gurtmuffel“ aus – Autofahrer, die sich nicht angeschnallt hatten. Besonders alarmierend: Ein Fahrzeugführer hatte sein Kind im Wagen überhaupt nicht gesichert.

 

 

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Für die Polizei Grund genug, eindringlich darauf hinzuweisen, dass das Anlegen von Sicherheitsgurten Leben retten kann und die Verantwortlichkeit beim Sichern mitfahrender Kinder beim Fahrzeugführer liegt. Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkohol am Steuer gehören nicht angelegte Sicherheitsgurte zu den drei häufigsten Ursachen für tödliche Unfälle.


Nachfolgend der Polizeibericht aus Hameln:

„Bei Kontrollmaßnahmen wurden am Donnerstag, 12.03.2014, im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden an 19 festen Kontrollorten sowie bei mobilen Überwachungsmaßnahmen so genannte ganzheitliche Kontrollen durchgeführt. Bei den Kontrollen ging es einerseits um Kriminalbekämpfung und Feststellung von mit Haftbefehl gesuchten Personen; aber auch um Senkung der Verkehrsunfallzahlen und Verhinderung von schwerwiegenden Unfallfolgen. Dabei lag der Schwerpunkt dieser Kontrollaktion bei der Benutzung von Rückhaltesystemen und dem Tragen von Sturzhelmen.

Im Kontrollzeitraum wurden 133 Verstöße festgestellt. 104 Verkehrsteilnehmer verstießen gegen die Gurtanlegepflicht und wurden mit 30 Euro verwarnt. Ein Autofahrer sicherte sein mitgeführtes Kind nicht und muss mit einem Bußgeldbescheid (40 Euro + 1 Punkt) rechnen. 20 Fahrzeugführer wurden dabei angetroffen, als diese während der Fahrt ihr Mobiltelefon benutzten. Auch diese Verstöße werden mit einem Bußgeld (40 Euro) und 1 Punkt geahndet.

Die Polizei weist eindringlich nochmal darauf hin, dass das Anlegen des Sicherheitsgurtes Leben retten kann und die Verantwortlichkeit beim Sichern mitfahrender Kinder beim Fahrzeugführer liegt. Nicht angelegte Sicherheitsgurte, Überschreitung von  Geschwindigkeitsbegrenzungen und Alkohol am Steuer gehören zu den drei häufigsten Ursachen für den tödlichen Ausgang von Unfällen. Die statistische Auswertung des Unfallgeschehens zeigt zudem, dass  ungesicherte Kinder gegenüber gesicherten Kindern bei einem  Autounfall ein siebenmal höheres Risiko haben, schwere bis tödliche  Verletzungen zu erleiden.

Der korrekte Gebrauch von Sicherheitssystemen trägt somit in erheblichem Maße dazu bei schweren Unfallfolgen vorzubeugen. Die Nutzung von Gurt, Helm und Kindersitzen wird daher auch weiterhin im Fokus polizeilicher Verkehrskontrollen stehen. Ein Hauptaugenmerk wird auch auf Verstöße gerichtet, die das Benutzten von Mobiltelefone während der Fahrt betreffen. Nicht nur das eigentliche Telefonieren ist verboten, sondern die Benutzung des Mobiltelefons, also auch das Tippen und das Schreiben von Nachrichten. Beim Lesen oder Schreiben ist die Ablenkung noch viel größer als beim Telefonieren. Wer beim Tempo von 50 Kilometern pro Stunde zwei Sekunden auf ein Display sieht, fährt in dieser Zeit knapp 30 Meter weit. Auf der Landstraße bei 100 Stundenkilometern sind es knapp 60 Meter ohne direkte Sicht auf die Straße.“

 

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