Es wird Neuland betreten in Niedersachsen
Erster Kinderschutz-Fachkräftekongress in Hannover gestartet
Montag 16. November 2015 - Hannover (wbn). Heute ist in Niedersachsen Neuland betreten worden: Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat heute gemeinsam mit Stefan Heinitz von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. und Antje Möllmann, Kinderschutz-Akademie in Niedersachsen, den ersten Kinderschutz-Fachkräftekongress in Hannover eröffnet.
Knapp 200 Kinderschutzfachkräfte sind eingeladen, sich beim zweitägigen Fachkongress mit Fehlern, Risiken und Entwicklungsperspektiven auseinander zu setzen, aber auch Kriterien zur Qualitätsentwicklung zu diskutieren.
Fortsetzung von Seite 1Mit der Novellierung des § 8a SGB VIII im Jahr 2005 wurde der Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung weiter differenziert und die Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft eingeführt. Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes in 2012 sind weitere Regelungen für das Tätigkeitsfeld der Kinderschutzfachkräfte formuliert worden. Mit § 4 KKG, dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, ist eine wichtige Änderung eingetreten. Hier wird erstmalig für die sogenannten Berufsgeheimnisträger, die regelmäßig in beruflichem Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Personenberechtigten stehen, ein Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung festgeschrieben.
„In den zurückliegenden neun Jahren sind allein in Niedersachsen durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. etwa 1000 Kinderschutzfachkräfte fortgebildet worden. Das ist aus meiner Sicht eine sehr beachtliche Bilanz“, so Kinder- und Jugendministerin Cornelia Rundt bei der Eröffnung des Fachkongresses.
„Alle, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, kennen Situationen, in denen das eigene Fachwissen nicht weiterhilft, weil sie plötzlich mit Vernachlässigung und Gewalt konfrontiert sind, mit Verunsicherung und Überforderung. Wenn es gilt, in hochsensiblen Problemlagen eine Lösung zu finden, sind die Kinderschutzfachkräfte die erste und unverzichtbare Ansprechperson – ein Leuchtturm in rauer See“, sagte Johannes Schmidt, Landesvorsitzender des Kinderschutzbundes in Niedersachsen.
„Wir sind froh, dass wir mit dem 1. Niedersächsischen Kinderschutzfachkräfte-Kongress so viele von ihnen erreichen konnten, um zum hohen Qualitätsstandard ihrer Arbeit einen Beitrag zu leisten. Die enorme Nachfrage hat uns klar gezeigt, wie groß der Bedarf an Austausch und Dialog ist“, so die Einschätzung des Landesvorsitzenden Johannes Schmidt.
Ministerin Cornelia Rundt weist auch auf die aktuellen Herausforderungen im Kinderschutz hin. „Der Niedersächsischen Landesregierung ist es sehr wichtig, gerade auf die besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge, nämlich Kinder und Frauen ein besonderes Augenmerk zu legen“, erklärte sie. Aktuell haben das Niedersächsische Sozial- und das Niedersächsische Innenministerium ein Konzept zum Kinderschutz und Gewaltschutz für Frauen in Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und Flüchtlinge erarbeitet, das in Kürze in Kraft gesetzt wird. Mit diesem Konzept soll sichergestellt werden, konzeptionell und einheitlich die Beschäftigen in allen Flüchtlingsunterkünften des Landes zu sensibilisieren und konkrete Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Vor großen Herausforderungen stehen aktuell auch die Jugendämter, die für die Inobhutnahme der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen zuständig sind. Zum 1.11.2015 ist ein bundesweites und landesinternes Verteilverfahren eingeführt worden. Für Ministerin Rundt ist es unabdingbar, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Betreuung und Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen gewährleistet ist.
In Bezug auf die Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ kündigte die Niedersächsische Sozialministerin an, dass Niedersachsen in Kürze dem sogenannten Ergänzenden Hilfesystem für den institutionellen Bereich beitreten wird. Betroffene, die sexuellen Missbrauch in Institutionen des Landes erlitten haben, können zur Minderung beziehungsweise Beseitigung von Folgeschäden Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. „Wir werden damit unserer Verantwortung als Land gegenüber Personen, die sexuellen Missbrauch in landeseigenen Institutionen erfahren haben, gerecht“, erklärte Cornelia Rundt.
Der Kinderschutz-Akademie ist es gelungen namhafte Referentinnen und Referenten aus ganz Deutschland zu gewinnen, um mit ihrer Expertise die diversen Vorträge, Foren und Workshops zu relevanten Fragestellungen des Kinderschutzes zu gestalten. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt und der Landesvorsitzende des DKSB, Johannes Schmidt, sind sich einig, dass der Kongress einen überzeugenden Beitrag für den überregionalen Austausch der Kinderschutzfachkräfte leisten wird.