FDP klagt vorm Bundesverfassungsgericht
Christian Dürr: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen den Geist unserer Verfassung
Mittwoch 27. Januar 2016 - Karlsruhe/Hannover (wbn). Der Vorsitzende der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion, Christian Dürr, gehört zu den zwanzig liberalen Klägern, die heute vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) eingereicht haben.
„Nachdem das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bereits 2010 kassiert wurde, bin ich auch bei dieser neuen Klage zuversichtlich, denn die anlasslose und massenhafte Datenspeicherung ist mit dem Geist unserer Verfassung nicht vereinbar. Hier wird massiv in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und in die Privatsphäre von 80 Millionen Bürgern eingegriffen“, so Dürr. Zudem gebe es keine ausreichenden Belege dafür, dass die VDS die Sicherheit tatsächlich erhöhen könne.
Fortsetzung von Seite 1
Den häufig angebrachten Einwand, kein unbescholtener Bürger hätte etwas zu befürchten, da er ja nicht ins Visier von Ermittlungen geraten würde, ist für Dürr nicht ausreichend. „Auch diejenigen, die sich in keiner Weise kriminell verhalten, betrifft die Vorratsdatenspeicherung unmittelbar. Denn jeder, der weiß, dass seine Kommunikationsdaten gespeichert werden, ändert früher oder später sein Kommunikationsverhalten – und alleine das ist bereits eine nicht hinnehmbare Einschränkung der persönlichen Freiheit“.