Warum wurde nicht auf den Warnhinweis der örtlichen Polizei reagiert?
Der Bürgermeister von Bodenfelde stellt jetzt unangenehme Fragen an die Staatsanwaltschaft
Bodenfelde (wbn). Nach den Trauerfeiern für die ermordeten Jugendlichen von Bodenfelde richtet sich das Augenmerk der Öffentlichkeit immer mehr auf das fragwürdige Verhalten der Behörden, die offenbar deutliche Warnhinweise in den Wind geschlagen haben.
So hat der Bürgermeister von Bodenfelde, Hartmut Koch, am Wochenende gegenüber dem NDR und anderen Medien das Verhalten der Staatsanwaltschaft offen kritisiert. Laut Koch habe diese einen Sicherungshaftbefehl gegen Jan O. nicht beantragt, obwohl sie darum von der örtlichen Polizei geradezu „auf den Knien“ darum gebeten worden sei. Wäre dem stattgegeben worden, hätten die beiden Jugendlichen nicht sterben müssen.
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Der Bürgermeister aus den Reihen der Unabhängigen Wählergemeinschaft fordert zur Aufarbeitung dieses Vorganges auf. Anlass zu einer entschiedenen Vorgehensweise der Behörden hatte es genug gegeben. Neben der Alkoholrückfälligkeit des polizeibekannten Täters war es vor allem der Fall einer ihm zur Last gelegten fahrlässigen Brandstiftung an einem Schuppen. Das Feuer hatte schließlich auf ein Mehrfamilienhaus übergegriffen. Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Ralph Lorenz aus der vergangenen Woche: „Weshalb durfte Jan O. in Bodenfelde eigentlich noch frei herumspazieren?“