Höchstgehalt für "nicht dioxinähnliche PCB" in Futtermitteln überschritten
Belastete Lieferung aus Nordrhein-Westfalen: Betroffene Geflügelbetriebe in Niedersachsen gesperrt
Mittwoch 14. November 2018 - Hannover (wbn). Schädliche Lackabsplitterungen im Futtermittel haben zur Sperre von Geflügelbetrieben in Niedersachsen geführt.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wurden am 2. November 2018 durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) darüber informiert, dass bei der Untersuchung einer Probe im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) Geflügelfett von Masthähnchen eines Geflügelhofs in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Überschreitung des Höchstgehalts für nicht-dioxinähnliche PCB (ndl-PCB) aufwies.
Derzeit betroffen durch Futtermittellieferungen sind insgesamt neun niedersächsische Betriebe in den Landkreisen Osnabrück (5 Betriebe), Nienburg (2 Betriebe) und Grafschaft-Bentheim (2 Betriebe). Bei den Betrieben handelt es sich um Hähnchenmast-, Legehennen- und Putenmastbetriebe. Die Betriebe wurden unmittelbar seitens der Futtermittelüberwachung des LAVES informiert. Die amtliche Überprüfung ergab, dass die an niedersächsische Betriebe gelieferten Futtermittel aus den verdächtigen Chargen bereits vollständig verfüttert wurden. Die Betriebe wurden durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungs-behörden in Abstimmung mit dem ML gesperrt.
Seit gestern Abend liegen erste Untersuchungsergebnisse vor. Die Werte von Puten aus einem Betrieb im Landkreis Nienburg liegen über dem Höchstgehalt, diese dürfen somit nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Erste Untersuchungen von Masthähnchen aus zwei Betrieben im Landkreis Osnabrück und zwei Betrieben im Landkreis Grafschaft-Bentheim weisen Ergebnisse unterhalb des festgelegten Höchstgehaltes auf. Damit sind Lebensmittel aus vier von insgesamt neun Betrieben, die das betreffende Futtermittel aus NRW erhalten haben, unbedenklich.
Bei einem der von den Futtermittellieferungen betroffenen Betriebe handelt es sich um einen Junghennenaufzuchtbetrieb. Aus diesem Betrieb wurden Junghennen an 18 Legehennenbetriebe in verschiedenen Landkreisen in Niedersachsen (Ammerland, Aurich, Diepholz, Emsland, Leer, Nienburg (Weser), Landkreis Oldenburg, Region Hannover, Rotenburg (Wümme), Wolfenbüttel, Zweckverband JadeWeser) sowie in Nordrhein-Westfalen (3 Betriebe), Sachsen-Anhalt (2 Betriebe), Brandenburg (1 Betrieb) und Thüringen (1 Betrieb) geliefert. Auch diese Betriebe unterliegen einer amtlichen Sperre, bis durch Untersuchungsergebnisse die Unbedenklichkeit der Konsumeier geklärt ist.
Aktuell werden weitere Ermittlungen und Probenahmen in den niedersächsischen Betrieben durchgeführt. Vom Ergebnis der Untersuchungen hängt ab, ob die Gewinnung von Eiern zum Verzehr sowie die Schlachtung von Masttieren wieder zugelassen werden kann. Bis dahin bleiben alle Betriebe amtlich gesperrt. Mit dem Vorliegen von weiteren Untersuchungsergebnissen wird frühestens Ende dieser Woche gerechnet.