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Die Landwirtschaftsministerin aus Bad Münder setzt in der Woche der Grünen Woche Akzente

Otte-Kinast verlangt "Neustart in den Schlachthöfen" - Kameraüberwachung als einer der ersten Schritte

Montag 14. Januar 2019 - Hannover / Bad Münder (wbn). Die Video-Beweise von Tierquälerei in niedersächsischen Schlachthöfen hat Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Ott-Kinast veranlasst „einen Neustart in den Schlachthöfen“ zu fordern. Eine entsprechende Arbeitsgruppe hat heute erstmals getagt.

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast aus Bad Münder zieht weitere Konsequenzen aus den Tierschutzverstößen auf niedersächsischen Schlachthöfen. Auf Initiative des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) traf sich heute eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe in Hannover zu einer ersten Sitzung. Das gemeinsame Ziel: Die Überwachung der Schlachthöfe weiterentwickeln und Schwachstellen so schnell wie möglich beseitigen.

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Die Gruppe setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des federführenden Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), des LAVES, des NLT, des Niedersächsischen Städtetages (NST) und Experten aus kommunalen Veterinärämtern.

Seit Anfang November 2018 haben das LAVES als zuständige Zulassungsbehörde und die für die Routineüberwachung zuständigen Kommunalbehörden bisher 17 Schlachtbetriebe einer unangekündigten Schwerpunktkontrolle unterzogen. In zwei Fällen stellten die Kontrolleure dabei auch gravierende, zulassungsrelevante Mängel bei der Betäubung fest, die sofort abgestellt worden sind. Die Teilnehmer der heutigen Sitzung waren sich einig, dass tierschutzrelevante Missstände in Schlachtbetrieben konsequent geahndet werden müssen und unverzügliche Maßnahmen erfordern. Bereits in den vergangenen Wochen fanden verpflichtende Schulungen und Dienstbesprechungen für amtliche Tierärzte sowie für nebenberuflich tätige praktizierende Tierärzte in Niedersachsen statt. Die Teilnehmer der
Ad-hoc-Arbeitsgruppe diskutierten heute erste Ergebnisse der Evaluierung des bisherigen Kontrollsystems.

Dazu sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Wir brauchen einen Neustart in unseren Schlachthöfen – das haben die jüngsten Vorfälle gezeigt. Die Hauptverantwortung tragen hier die Schlachtbetriebe, von denen ich noch stärkere Anstrengungen erwarte, ein Höchstmaß an Tierschutz zu gewährleisten. Außerordentlich wichtig ist aber auch, dass die laufenden amtlichen Kontrollen durch die Kommunen bei der Anlieferung, dem Zutrieb, der Betäubung und der Schlachtung langfristig verstärkt werden. Einen wichtigen Baustein bilden dabei auch die gemeinsamen Schwerpunktkontrollen mit dem LAVES als Zulassungsbehörde. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe hat genau diese Ziele im Blick und ist ein wichtiger Partner in diesem Prozess.“

Im Mittelpunkt stand bei der heutigen ersten Sitzung die Evaluierung der Wirksamkeit des bisherigen Systems aus Eigenkontrollen der Unternehmen und amtlichen Kontrollen. Bisher gibt es bundesweit noch keine verbindlichen Vorgaben zu Art und Umfang der amtlichen Kontrollen in tierschutzrelevanten Bereichen. Die Teilnehmer der AG waren sich jedoch einig: Diese werden dringend benötigt.

„Das LAVES verfügt mit seinen technischen Sachverständigen über eine hochspezialisierte Einheit, die von den kommunalen Überwachungsbehörden zur fachlichen Unterstützung angefordert werden kann. Ich halte es für sinnvoll, dass die Expertise bei künftigen Kontrollen intensiver genutzt wird“, unterstreicht Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES, die Entscheidung. „Das LAVES als Zulassungsbehörde steht bereit, auch weiterhin interdisziplinäre, unangemeldete Schwerpunktkontrollen gemeinsam mit den zuständigen kommunalen Überwachungsbehörden – den Veterinärämtern – durchzuführen.“

Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des NLT, ergänzt: „Tierschutz ist den Landkreisen ein wichtiges Anliegen. Unsere Mitglieder sind sensibilisiert, konsequent gegen Verstöße entlang der gesamten Lebensmittelkette vorzugehen. Hierzu muss alles in den Blick genommen werden. Dies betrifft sowohl die Haltungsbedingungen in den landwirtschaftlichen Betrieben, die Voraussetzungen bei der Abfertigung von Tiertransporten als auch die Einhaltung der Lebensmittelhygiene und des Tierschutzes in den Schlachtbetrieben. Die Überwachungsaufgaben der kommunalen Veterinärämter insbesondere im Bereich des Tierschutzes müssen aber auch vom Land wesentlich stärker finanziert werden.“

Im nächsten Schritt wird es nun darum gehen, wie die unangekündigten Kontrollen des LAVES zusammen mit den kommunalen Veterinärämtern so effizient wie möglich umgesetzt werden können. Hierzu soll unter anderem auch der fachliche Austausch zwischen dem LAVES und den Experten der kommunalen Veterinärämter intensiviert werden.

So geht’s jetzt weiter:

In nachfolgenden themenbezogenen Expertenrunden werden konkrete Detailvorgaben zu Art und Umfang der amtlichen Kontrollen aller tierschutzrelevanter Bereiche entwickelt, die dann landesweit umgesetzt werden sollen. Für eine bundesweite Einführung solcher Vorgaben wird sich das ML einsetzen.

Für intensivere Kontrollen benötigt man Ressourcen, insbesondere auch qualifiziertes Personal und Finanzmittel. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personales der beteiligten Behörden in den Bereichen Fleischhygiene und Tierschutz soll daher durch gemeinsame Anstrengungen verbessert werden. Zudem beginnen in Kürze Gespräche über eine bessere Finanzausstattung der kommunalen Veterinärbehörden.

Der Hintergrund:

In den vergangenen Wochen gab es mehrere Vorfälle mit tierschutzrechtlichen Verstößen in Schlachtbetrieben in Niedersachsen. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast kündigte daraufhin im Landtag an, dass sie eine Bundesratsinitiative für die Kameraüberwachung in Schlachtbetrieben anstoßen wird. Eine entsprechende Initiative will das Kabinett Anfang Februar auf den Weg bringen. Derzeit laufen außerdem bereits Gespräche mit Vertretern der Fleischwirtschafts- und Handelsverbände mit dem Ziel, eine Vereinbarung zur Einführung von videogestützten Überwachungssystemen abzuschließen. Aus dieser freiwilligen Initiative soll dann im zweiten Schritt eine bundesweite Verpflichtung werden.

 

 

 

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