FDP in Niedersachsen strebt Normenkontrollklage an
Birkner: Große Koalition beschließt verfassungswidriges Polizeigesetz
Dienstag 14. Mai 2019 - Hannover (wbn). Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Stefan Birkner, wirft der Großen Koalition aus SPD und CDU in der niedersächsischen Landesregierung vor, mit der Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes ein in Teilen "verfassungswidriges Gesetz" beschlossen zu haben.
Birkner: „Dieses Gesetz weist keine angemessene Abwägung zwischen polizeilichen Eingriffsbefugnissen einerseits und den Grundrechten andererseits auf.. Man wollte hier schnell ein striktes Gesetz verabschieden, rein um sich zu profilieren. Und das auf Kosten der Bürgerrechte. Vor allem auf Druck der CDU“.
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Dabei herausgekommen sei nun ein Gesetz mit klar verfassungswidrigen Regelungen. Bedenken habe er vor allem gegen den deutlich und willkürlich ausgeweiteten Unterbindungsgewahrsam, der nun bis zu 35 Tage betragen könne, gegen die Quellen-TKÜ, die Onlinedurchsuchung, den Streckenradar Section Control und vor allem die automatische Kennzeichenerfassung und das pre-recording - beides Maßnahmen, die vor Kurzem als eindeutig verfassungswidrig eingestuft wurden. „Dass die Große Koalition dem trotzdem zugestimmt hat, zeigt, welchen Stellenwert Grundrechte für sie haben“, so Birkner weiter. Er kündigte erneut an, das Gesetz durch eine Normenkontrollklage überprüfen zu lassen.
Hintergrund: Mit den Stimmen von SPD und CDU hat der Niedersächsische Landtag heute die Novelle des Niedersächsischen Polizeigesetzes beschlossen.
Transparenzhinweis der Redaktion: Diese Meldung basiert auf einer Pressemitteilung der FDP-Landtagsfraktion.