Grundlage ist die Allgemeinverordnung des Landes Niedersachsen
Ab Montag: Maskenpflicht und Abstandspflicht in den Hamelner Öffis
Sonntag 26. ‚April 2020 - Hameln / Hannover (wbn). Die Hamelner Öffis machen ihre Fahrgäste vorsorglich auf die Auswirkung der Allgemeinverordnung des Landes Niedersachsen für den Öffentlichen Personennahverkehr aufmerksam.
So ist ab dem morgigen Montag die Mund-Nasen-Abdeckung auch in den Bussen Pflicht. Ebenso ist der Mindestabstand wenn möglich in den öffentlichen Verkehrsmitteln einzuhalten.
Mund-Nasen-Schutz ab dem 27. April 2020 für Fahrgäste verpflichtend!
"Auf Grund der Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen vom 24. April 2020 sind bezüglich der Mund-Nasen-Bedeckung im Busverkehr die hier genannten Punkte zu beachten!
- In den Bussen haben die Fahrgäste, soweit möglich, einen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen einzuhalten.
- An Haltestellen ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
- Sowohl an Haltestellen als auch in den Bussen sind Fahrgäste verpflichtet einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von dieser Pflicht ausgenommen.
- Ebenso sind Fahrgäste mit einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung von dieser Pflicht ausgenommen.
- Laut der Allgemeinverfügung ist jede textile Mund-Nasen-Bedeckung verwendbar, die auf Grund ihrer Beschaffenheit eine Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln verringert. So sind neben Schutzmasken auch Tücher, Loops, Schals und selbstgenähte Alltagsmasken erlaubt.
Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung werden von der Beförderung ausgeschlossen!
Die Abstandsregelung gilt auch im ÖPNV
Wir weisen daraufhin, dass laut der Verfügung des Landes Niedersachsen der vorgegebene Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen auch in Bussen des ÖPNV - soweit möglich - einzuhalten sind.
Um einen größtmöglichen Abstand zwsichen den Fahrgästen in der Hauptverkehrszeit gewährleisten zu können, wird ab Montag, den 27. April 2020 die Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern, Fahrradanhängern, Skateboards, Longboards und ähnlichen Gegenständen ausgesetzt.
Die Mitnahme von Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen erfolgt nach wie vor, allerdings wird deren Anzahl pro Fahrzeug limitiert.
Pro Bus werden nur noch ein Rollstuhl oder zwei Kinderwagen oder zwei Rollatoren oder ein Kinderwagen und ein Rollator gleichzeitig befördert.
Deshalb raten wir allen, wenn es Ihnen möglich ist, außerhalb der Stoßzeiten den Bus zu nutzen. Sollten Sie dennoch eine derartige Situation erleben, in der es nicht vermeidbar ist und Ihnen die Mitfahrt wegen Belegung verweigert werden muss, so bitten wir um Ihr Verständnis. Wir alle leben momentan in einer Zeit, die von jedem einzelnen Einschränkungen abfordert."