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Zweimal positiv getestet

Polizei in Bad Münder hatte wieder den richtigen Riecher: Junkies auf dem Ackerschlepper und im Pkw

Sonntag 28. Juni 2020 - Bad Münder (wbn). Unter Drogen mit dem Ackerschlepper in der Bahnhofstraße von Bad Münder.

Der 34-Jährige aus Bad Münder verriet sich mit seinem auffälligen Verhalten bei der „verdachtsunabhängigen“ Polizeikontrolle.

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Der Drogentest sei positiv verlaufen, wie die Polizei Bad Münder mitteilt. Es handelte sich um THC. Also Cannabis. Das wurde auch bei einem 24-Jährigen, ebenfalls aus Bad Münder, festgestellt. Der wurde mit seinem Pkw in der Süntelstraße kontrolliert. Beide Verkehrsteilnehmer müssen jetzt unter Umständen mit einem Strafverfahren wegen Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz rechnen. Nachfolgend der Polizeibericht aus Bad Münder vom heutigen Sonntag: „Am vergangenen Samstag, 27.06.2020, wurden durch Einsatzbeamte des Polizeikommissariats Bad Münder im Rahmen allgemeiner, verdachtsunabhängiger Verkehrskontrollen gleich zwei Verkehrsteilnehmer unter der Beeinflussung von Betäubungsmitteln festgestellt.

Gegen 11:45 Uhr wurde in der Bahnhofstraße ein 34-jähriger Mann aus Bad Münder angehalten und überprüft, der mit einem zulassungsfreien Ackerschlepper mit Anhänger (6 km/h) stadteinwärts unterwegs war. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten bei dem Fahrzeugführer körperliche Auffälligkeiten fest, die auf eine mögliche Drogenbeeinflussung hindeuteten. Ein daraufhin auf freiwilliger Basis durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf THC.

Ebenfalls positiv auf THC verlief ein Urintest bei einem 24-jährigen Münderaner, der mit seinem Pkw gegen 13:10 Uhr in der Süntelstraße kontrolliert wurde. Auch in diesem Fall wurden bei dem Fahrzeugführer im Verlauf der Kontrolle Anhaltspunkte für eine mögliche Drogenbeeinflussung gewonnen. Der Konsum von Marihuana am Vortag wurde zudem eingeräumt.

In beiden Fällen wurden gegen die Kraftfahrzeugführer entsprechende Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt vorübergehend untersagt. Um die Verfahren beweissicher zu gestalten, wurden gerichtsverwertbare Blutproben zur Ermittlung der Betäubungsmittelkonzentration entnommen. Bestätigt sich anhand der Blutprobenergebnisse der Verdacht der Drogenbeeinflussung, droht den beiden Verkehrsteilnehmern ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und ein Strafverfahren wegen Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz“

 

 

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