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Nicht mehr verhältnismässig

Corona-Einschränkungen in Gütersloh von Oberverwaltungsgericht gestoppt

Montag 6. Juli 2020 - Gütersloh / Münster (wbn). Die Corona-Einschränkungen der nordrhein-westfälischen Landesregierung für den Landkreis Gütersloh sind von dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht heute überraschend gestoppt worden.

Die Begründung der Richter: Diese Einschränkungen seien nicht mehr verhältnismäßig. Die Düsseldorfer Landesregierung hätte nach dem Corona-Ausbruch bei der Großschlachterei Tönnies die Situation differenzierter behandeln müssen.

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Derzeit gibt es 44 neue Corona-Fälle im Landkreis Gütersloh. Das sind sechs Fälle unterhalb der Schwelle für einen neuen „Lockdown“. In die allgemeine Erleichterung im Raum Gütersloh mischt sich die anhaltende Furcht vor einem weiteren Rückschlag aufgrund der Corona-Fälle.

Den Anstoß für den Spruch des Oberverwaltungsgerichts hatte der Eilantrag eines Spielhallenbesitzers gegeben.

 

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