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"Die quasi Abschaltung einer ganzen Partei" dürfte Folgen haben - Server wieder freigegeben

Kreis-Pirat Grosch: Piratenpartei klärt ob rechtliche Schritte nach Polizeiaktion eingeleitet werden

Hameln/Berlin (wbn). Die Piratenpartei klärt gegenwärtig, inwieweit sie rechtliche Schritte gegen die Polizeiaktion einleiten wird, die heute zur Ausschaltung der Server des Bundesverbandes geführt hat. Dies erklärte heute am frühen Abend Constantin Grosch, Vorsitzender des Piratenpartei-Kreisverbandes Hameln-Pyrmont gegenüber den Weserbergland-Nachrichten.de

Grosch: „Die quasi Abschaltung einer ganzen Partei ist aus rechtlicher Sicht mehr als bedenklich - gerade vor der anstehenden Wahl in Bremen.“ Die Lage hat sich aber inzwischen merklich entspannt. Seit kurz nach 17 Uhr am heutigen Freitag sind die meisten Systeme der Piratenpartei wieder online und damit im Internet verfügbar. Dies sei  der „schnell agierenden IT des Bundesverbandes zu verdanken, der Ersatzserver einrichtete“. Die eigentlichen Server werden, sofern sie von der Staatsanwaltschaft zurückgegeben/freigegeben wurden, einer ordentlichen Überprüfung unterzogen um auszuschließen, dass durch den heutigen Einsatz Sicherheitslücken entstanden oder Daten beschädigt wurden.

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Groschs Stellungnahme lautet weiterhin: „Darüberhinaus ist noch immer nicht geklärt, mit welcher Begründung die Polizei heute die Server durchsuchte. Klar ist: Die Piratenpartei ist nicht Hintergrund der Durchsuchung sondern allenfalls ist ein Tool betroffen, welches die Piraten allen Benutzern im Internet zur Verfügung stellen. Für die Arbeit im Kreisverband Hameln-Pyrmont hatten die heutigen Ereignisse glücklicherweise keine großen Auswirkungen. Der Kreisverband benutzt für seine Systeme und Internetpräsenzen eigene Server. Allerdings wurde die Kommunikation mit anderen Verbänden erheblich erschwert, da nahezu die komplette Kommunikationsinfrastruktur offline geschaltet wurde.

Dies ist gerade für eine Mitmachpartei eine erhebliche Behinderung, da über geographische Grenzen hinaus kollaborativ an Projekten und Aktionen geplant wird. Letztlich bleibt als fader Beigeschmack die Besorgnis darüber, wie der Staat in das Parteileben eingreift. Nicht nur durch den Artikel 21 im Grundgesetz sind Parteien besonders geschützt. Die quasi Abschaltung einer ganzen Partei ist aus rechtlicher Sicht mehr als bedenklich - gerade vor der anstehenden Wahl in Bremen. Inwiefern die Piratenpartei rechtliche Schritte einleiten wird, ist in den nächsten Tagen und Wochen zu klären.“

 

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