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Bundesnotbremse ist vorerst vorüber

Donnerstag ist es soweit: Landrat setzt Ausgangssperre in Hameln-Pyrmont außer Kraft

Dienstag 4. Mai 2021 - Hameln (wbn). Darauf haben Hameln und das Weserbergland sehnlichst gewartet. Aufgrund der anhaltenden Unterschreitung der maßgeblichen 7-Tage-Inzidenz des RKI von 100 werden ab Donnerstag (6. Mai 2021) die Einschränkungen im Landkreis Hameln-Pyrmont in bestimmten Bereichen gelockert.

Zur sogenannten Bundesnotbremse: Ab dem 6. Mai 2021 tritt die „Bundesnotbremse“ (§ 28 b Infektionsschutzgesetz) wieder außer Kraft, die u.a. die Ausgangssperre als Maßnahme beinhaltet.  Diese galt aufgrund der zuletzt zu hohen Inzidenzwerte für das Kreisgebiet seit der vergangenen Woche. Der Mechanismus der Aufhebung der Bundenotbremse funktioniert wie folgt: Unterschreitet der Landkreis ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen nach § 28 b Abs. 1 IfSG an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen außer Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung der maßgeblichen Tage nicht, so dass die Zählung der fünf Werktage nach Sonn- oder Feiertagen nicht neu anfängt. Liegt nach dieser Zählung ein Unterschreiten vor, treten die bundeseinheitlichen Maßnahmen am übernächsten Tag automatisch außer Kraft.

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Sollte der Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen denn Schwellenwert von 100 erneut überschreiten, so tritt die Bundesnotbremse am übernächsten Tag in Kraft.

Die wichtigsten Fragen hierzu werden durch die Bundesregierung beantwortet und sind hier zu finden:

Infektionsschutzgesetz: Das regelt die bundeseinheitliche Notbremse (bundesregierung.de)

Allgemeinverfügung des Landkreises vom 20. April 2021

Ebenfalls nicht mehr in Kraft sind ab Donnerstag auch die Regelungen der Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont, die am 20. April 2021 erlassen wurden.

Dies hat folgende Konsequenzen:

für Kindertagesstätten und Großtagespflegestellen entfällt das Szenario C und der Betrieb erfolgt im Szenario B. Dieses Szenario sieht vor, dass alle Kinder in den Gruppen betreut werden können, in die sie aufgenommen wurden,

der Betrieb an Schulen wird wieder im Wechselmodell aufgenommen. Die Testpflicht sowie die Maskenpflicht im Unterricht bestehen fort und eine Notbetreuung wird ebenfalls weiterhin angeboten. Nähere Informationen sind direkt bei den Schulen zu erfragen, das Tragen einer Mund-Nasen-Maske für haushaltsfremde Mitfahrer im KFZ entfällt wieder,

die Beschränkungen der Personenzahl und die Testpflicht für die Durchführung von Gottesdiensten und anderen religiösen oder weltanschaulichen Veranstaltungen und andere Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen werden aufgehoben.

Ab Donnerstag gilt im Landkreis Hameln-Pyrmont dann erneut ausschließlich Landesrecht, also die Regeln der aktuell gültigen Niedersächsischen Corona-Verordnung.

Hier eine Übersicht des Landes Niedersachsen vom 24. April 2021 über die wesentlichen Regeln auf Basis der örtlichen 7-Tage-Inzidenz nach dem RKI:

Die aktuell gültige Nds. Corona-Verordnung sowie Antworten auf eine Vielzahl von Fragen können hier    Vorschriften der Landesregierung | Portal Niedersachsen nachgelesen werden.

Allgemeinverfügung des Landkreises zur Mund-Nasen-Bedeckung

Bereits seit dem 1. Mai 2021 hat zudem die Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont vom 5. März 2021, die zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Stadtgebiet Hameln verpflichtet hat und bis zum 30. April 2021 gültig war, keine Wirkung mehr. Diese wurde nicht erneut verlängert, da die Infektionslage sich erfreulicherweise verbessert hat und aktuell ein geringeres Personenaufkommen in den betroffenen Gebieten beobachtet wurde. Diese Entscheidung erfolgte in vorheriger Absprache mit der örtlichen Polizei und der Stadt Hameln.

 

 

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