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Sonderkontrollgruppe im Einsatz

Fahrzeugkontrolle in Messenkamp: Bike war zu laut - Pkw mit erloschener Betriebserlaubnis

Samstag 27. August 2022 - Messenkamp (wbn). Motorradkontrolle an der Kreisstraße 61 in Messenkamp. Bei einem Bike wurde erhebliche Lautstärkenüberschreitung gemessen.

Hier war erkennbar eine Manipulation am „DB-Eater“ erfolgt. Die Polizei versteht dabei keinen Spaß. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis eingeleitet.

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Aber auch ein Pkw-Fahrer bekam Probleme. Aufgrund technischer Umbauten an seinem Fahrzeug war auch hier die Betriebserlaubnis erloschen. Insgesamt wurden 24 Motorräder und Fahrzeuge kontrolliert.
Nachfolgend der Polizeibericht: „Am Samstag, den 27.08.2022, führte die Polizei Bad Nenndorf zielgruppenorientierte Verkehrskontrollen an der K61 in 31876 Messenkamp durch.

Die Beamten des Polizeikommissariats Bad Nenndorf wurden dabei von Kräften der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg und der Spezialisierten Kontrollgruppe KRAD der Polizeidirektion Göttingen unterstützt.

Die Verfügungseinheit unterstützte die Kontrollaktion mit mobilen Kontrollen durch Kradfahrer der Polizei.

Die Sonderkontrollgruppe KRAD konnte insbesondere durch die Fachkenntnisse im Bereich der Bauartveränderungen an Krafträdern, sowie der technischen Möglichkeit der gerichtsverwertbaren Lautstärkemessung (Phonmessung) unterstützend tätig werden.

Insgesamt wurden in dem Kontrollzeitraum von Zehn bis Fünfzehn Uhr insgesamt vierundzwanzig Fahrzeuge kontrolliert.

Ein Krad wurde mit erheblicher Lautstärkenüberschreitung gemessen. Das Krad mit einer Auspuffanlage aus dem Zubehör, welche zusätzlich augenscheinlich manipuliert wurde, wurde mit vorwerfbaren 112db(A) bei erlaubten 95 dB(A) gemessen. Eine Untersagung der Weiterfahrt konnte nur dadurch abgewendet werden, dass der Kradfahrer den entfernten "DB-Eater" vor Ort wieder in den Auspuff einbaute und somit die erlaubten Geräuschemissionen wieder einhielt. Dennoch musste er sich in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis verantworten.

Ein Pkw-Führer musste sich ebenfalls einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis stellen, da er technische Umbauten an seinem Fahrzeug durchgeführt hatte, ohne diese in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.

Des Weiteren wurden zwei Gurtverstöße und ein Verstoß wegen der verbotswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt durch die eingesetzten Polizeibeamten festgestellt. Die Übrigen neunzehn Fahrzeuge konnten ohne Mängel ihre Fahrt nach einer kurzen Kontrollzeit fortsetzen.“

 

 

 

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