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Ab dem 2. Februar

Aufhebung der Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr

Freitag 13. Januar 2023 - Hannover (wbn). In einer gemeinsamen Abstimmung haben sich die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens und die Bremer Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard auf das Auslaufen der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr in ihren Bundesländern verständigt.

Sie soll ab dem 2. Februar 2023 entfallen. Somit ist eine gleichzeitige Aufhebung der Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr möglich.

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Die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt: „Ich freue mich, dass es am Ende gelungen ist, zwischen Niedersachsen und Bremen sowie der Bundesregierung ein gemeinsames Datum für die Aufhebung der Maskenpflicht im Bus- und Bahnverkehr zu finden. Wichtig ist mir zu betonen, dass die Aufhebung der Maskenpflicht kein Maskenverbot bedeutet. Alle, die sich nach wie vor mit Maske sicherer fühlen, können diese selbstverständlich auch zukünftig weitertragen und sich damit sehr effektiv vor einer Ansteckung schützen. Die derzeit gut beherrschbare Lage rechtfertigt allerdings keine Verpflichtung zum Tragen mehr."

Claudia Bernhard, Gesundheitssenatorin in Bremen, sagt:

„Um einen Flickenteppich zu vermeiden war es mir wichtig, dass sich Bremen und Niedersachsen eng miteinander abstimmen. Die Maskenpflicht im ÖPNV war ein wichtiges Instrument, mit dem wir die Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen konnten. Nachdem aber bereits viele Schutzmaßnahmen entfallen sind und wir gut durch die Herbst- und Winterwelle gekommen sind, können wir nun auch die Maskenpflicht im ÖPNV aufheben. Wir haben eine gute Immunität vorzuweisen und mit Impfungen gibt es weiterhin die Möglichkeit sich vor schweren Erkrankungen zu schützen. Das Tragen einer Maske bietet auch weiterhin einen Schutz vor Infektionen, das kann nun jede und jeder für sich entscheiden."

Im Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelt und damit weiterhin in Kraft bleibt die Maskenpflicht in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt darüber hinaus noch eine Testpflicht.

 

 

 

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