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Verkehrsrechtliche Anpassung

Grenzwert bei "Cannabis am Steuer" soll eingeführt werden

Freitag 17. Mai 2024 - Berlin (wbn). Gut eineinhalb Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis hat der Deutsche Bundestag verkehrsrechtliche Anpassungen am Gesetz auf den Weg gebracht.

Zukünftig soll, ähnlich wie bei Alkohol (0,5 Promille), auch bei Cannabis ein Grenzwert eingeführt werden. Der Entwurf sieht einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut vor, wie von der interdisziplinären Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums empfohlen.

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Derzeit gilt in der Rechtsprechung ein niedrigerer Wert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut.

Für den Automobil-Club Verkehr (ACV) ist die geplante Anhebung des THC-Grenzwerts mit Risiken verbunden. ACV-Geschäftsführer Holger Küster betont: „Die Erhöhung darf nicht den Eindruck erwecken, es sei unbedenklich, unter Cannabiseinfluss Auto zu fahren. Unabhängig vom Grenzwert brauchen wir ein klares Signal: Wer unter der Wirkung von Cannabis steht, fährt nicht.“

Aus Sicht des ACV ist es entscheidend, Verkehrsteilnehmende umfassend über die Risiken des Cannabiskonsums im Straßenverkehr zu informieren. Der Konsum von Cannabis führt nachweislich zu Konzentrationseinschränkungen und verlängerten Reaktionszeiten, was die Unfallgefahr erheblich erhöht. Der ACV unterstützt die Präventionskampagne #DontDriveHigh der Verkehrssicherheitsinitiative #mehrAchtung.

Besonders besorgt ist der ACV über die Gefährdung junger Menschen, die oft noch wenig Erfahrung im Straßenverkehr haben und sich der Einschränkung ihrer Fahrtüchtigkeit durch Cannabis nicht immer bewusst sind. Der ACV begrüßt daher die Pläne der Bundesregierung, bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern auf eine Anhebung des THC-Grenzwerts zu verzichten.

 

 

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