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Achtjährige Amtszeit hat sich bewährt

Spitzenverbände gegen Verkürzung der Amtszeiten von Bürgermeistern und Landräten

Hannover/Hameln (wbn). Kollegenschelte für den ehemaligen Oberbürgermeister und jetzigen Ministerpräsidenten Weil. Der vom niedersächsischen Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Verkürzung der Amtszeiten der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte stößt bei den kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens auf geschlossene Ablehnung.

Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, Präsident Dr. Marco Trips vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB), erklärte gestern in Hannover: „Die Landesregierung hat sich eine starke kommunale Selbstverwaltung auf die Fahnen geschrieben. Als eine der ersten Maßnahmen wird aber das Amt des Hauptverwaltungsbeamten in den niedersächsischen Städten, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreisen massiv geschwächt. Ich sehe für die Verkürzung der Amtszeiten keine Sachargumente und befürchte, dass die Spitzenämter in den niedersächsischen Kommunen erheblich an Attraktivität einbüßen. Und dies ist im Wettbewerb um die besten und klügsten Köpfe für unsere Kommunen das vollkommen falsche Signal“.

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Der Vorsitzende des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Bernd Reuter aus Göttingen, ergänzte: „Die Verwaltungsgeschäfte in den niedersächsischen Kommunen sind zum Teil sehr komplex und äußerst fachspezifisch. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte müssen bei schwieriger werdenden Rahmenbedingungen jetzt die Weichen für die Zukunft ihrer Kommunen stellen.

Die aktuellen Herausforderungen der Kommunalpolitik, wie etwa der Umgang mit dem demografischen Wandel oder die Gestaltung der Energiewende, sind nicht von heute auf morgen zu bewältigen. Vielmehr handelt es sich um langfristige Prozesse, für die man Zeit benötigt. Und wer sich schon direkt nach seiner Einarbeitung wieder im Wahlkampf befindet, dem fehlt diese Zeit.“ „Die im Jahr 2005 eingeführte achtjährige Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten hat sich in jeder Hinsicht bewährt. Ich befürchte, dass es gerade in kleineren Städten und Gemeinden künftig schwieriger wird, qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters zu finden. Kaum jemand dürfte dazu bereit sein, ein festes und gut bezahltes Beschäftigungsverhältnis zu verlassen, wenn ihm eine Perspektive von nur fünf Jahren geboten wird.

Deshalb muss die im gegenwärtigen Kommunalverfassungsgesetz verankerte Amtszeit von acht Jahren unbedingt beibehalten werden“, forderte der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Ulrich Mädge, Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg. Die Verbände kritisierten, dass der Gesetzentwurf mitten in der Sommerpause zur Anhörung freigegeben wurde. "Der Gesetzentwurf enthält umfangreiche und komplizierte Detail- und Übergangsregelungen mit Auswirkungen auch auf die Amtszeiten bereits gewählter Hauptverwaltungsbeamten. Zudem sind 2014 in über 270 Kommunen neue Hauptverwaltungsbeamte zu wählen. Daher ist eine gründliche Beratung und Bewertung des Gesetzentwurfs notwendig. Die kommunalen Spitzenverbände erwarten deshalb zumindest vom Land, dass es die Zeit der Sommerferien bei der sechswöchigen Anhörungsfrist nicht mitrechnet", erklärten die Präsidenten.

 

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