Erhebliche Unterstützung für öffentliche Schuleinrichtungen im Weserbergland
Watermann: Schulträger erhalten finanzielle Hilfe für inklusive Schule
Samstag 28. November 2015 - Bad Pyrmont / Hannover (wbn). Die Rot-Grüne Regierungskoalition hat im Landtag ein Gesetz beschlossen, mit dem die finanzielle Unterstützung für die Kosten der Inklusion bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft geregelt wird: „Das Land Niedersachsen gibt für alle öffentlichen Schulen in diesem Jahr insgesamt 17,5 Millionen Euro, ab dem Haushaltsjahr 2016 30 Millionen Euro jährlich für die Kosten der Inklusion für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen aus“, erklärt hierzu der SPD-Landtagsabgeordnete Ulrich Watermann aus Bad Pyrmont.
„Alle Schulen im Landkreis Hameln-Pyrmont, die sich in öffentlicher Trägerschaft befinden, werden von der SPD-geführten Landesregierung bei den Kosten für bauliche und sonstige Maßnahmen für Inklusion maßgeblich unterstützt“, macht Watermann deutlich. Dem Landkreis Hameln-Pyrmont werden in diesem Zusammenhang für das Jahr 2015 voraussichtlich mehr als 151.000 Euro für bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der inklusiven Schule sowie für Personalkosten der pädagogischen Mitarbeiter vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt.
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Die regionalen Zahlen für das Jahr 2016 würden erst im kommenden Februar bekannt gegeben.
„Wenn Inklusion an den Schulen in Niedersachsen gelingen soll, muss das Land die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen. Das ist mit diesem Gesetz der Regierungskoalition gelungen“, betont Watermann weiter. Es sei bedenklich, dass die CDU/FDP-Opposition sich dem Recht auf schulische Inklusion von Menschen mit Behinderungen derart entgegen stelle und bei diesem für die Unterstützung der Kommunen bei der Inklusion so wichtigen Gesetz nicht mitgestimmt habe.
Der SPD-Politiker macht deutlich: „Eine Gesellschaft, in der Ausgrenzung an der Tagesordnung ist, ist nicht die Gesellschaft, für die wir als Sozialdemokraten stehen. Eine fehlende Rampe für Rollstuhlfahrer, ein nicht schallgedämmter Raum oder ein fehlender Fahrstuhl dürfen nicht der Grund für das Scheitern von gemeinsamem Lernen und Leben sein.“