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Nach Urteil soll Umweltminister Wenzel von "seiner Ideologie" abrücken

Gero Hocker: Probleme mit Saatkrähen gemeinsam mit Betroffenen lösen

Mittwoch 2. Dezember 2015 - Hannover (wbn). Nein, seinen Schnabel hält er nicht: Der FDP-Umweltpolitiker Gero Hocker fordert nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Vergrämung von Saatkrähen eine konstruktivere Debatte zu dem Thema.

„Bislang hat diese Landesregierung immer auf den Artenschutz gepocht, die Vergrämungsmaßnahmen verteufelt und sogar das erste Urteil in diesem Fall noch begrüßt“, sagt Hocker. Deshalb wundere er sich, dass das Umweltministerium nun darauf verweise, dass die Maßnahmen doch im Einklang mit den Handlungsanweisungen des Hauses stehen. „Die Naturschutz-Ideologie des Ministers hat bislang jegliche konstruktive Debatte zu diesem Problem behindert“, so Hocker.

 

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Der FDP-Politiker hoffe, dass nun auch in anderen betroffenen Regionen Niedersachsens vernünftige Lösungen im Umgang mit Saatkrähen gefunden werden könnten. Die Probleme mit Saatkrähen könnten nur gemeinsam mit den Betroffenen gelöst werden. „Wir informieren gerne über geeignete und dem jetzigen Urteil entsprechende Maßnahmen zur Vergrämung der Tiere“, bot Hocker an. Die FDP-Fraktion hatte bereits im vergangenen Jahr einen Antrag (Drs. 17/2154) in den Landtag eingebracht, mit dem bei Konflikten mit Saatkrähen auch das Vertreiben des Tieres ermöglicht werden sollte. SPD und Grüne lehnten diesen jedoch ab. Hocker: „Es bleibt dabei: Umweltminister Wenzel interessiert sich mittlerweile überhaupt nicht mehr für das, was die Menschen dort draußen umtreibt. Egal, ob Wolf, Kormoran oder Saatkrähe – im grünen Menschenbild soll der Mensch akzeptieren, er soll erdulden, er soll ertragen und sich darüber freuen, dass sein Eigentum an Wert verliert.“

Hintergrund: Der Anwohner einer Brutkolonie von Saatkrähen im niedersächsischen Achim darf die Vögel mit Lärm vertreiben. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Dienstag entschieden. Der Kläger fühlte sich durch Lärm und Kot der besonders geschützten Rabenvögel gestört und hatte versucht, die Tiere mit Greifvogelrufen und Krähenklappern zu vertreiben. Das verbot ihm der Landkreis Verden aber und der Mann zog dagegen vor Gericht. Ein Sprecher des Umweltministeriums betonte am Mittwoch auf Nachfrage, dass wegen des bestehenden Konflikts eine Vergrämung in diesem konkreten Fall mit den Handlungsanweisungen des Ministeriums im Einklang stehe. Ein erstes Urteil des Verwaltungsgerichts Stade hatte das Ministerium aber noch begrüßt.

 

 

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