Schluß mit lustig - Jetzt wird ein Schwede zuhilfe gerufen
Vom guten zum bösen Wolf: Ein besenderter Wolfsrüde bereitet dem Umweltministerium in Niedersachsen Kopfzerbrechen
Samstag 5. März 2016 - Hannover (wbn). Das Umweltministerium in Niedersachsen räumt in einer Pressemitteilung indirekt ein, dass ein mit einem Sender versehener Wolfsrüde im Bereich Munster Anlass zur Sorge gibt. Es wird nunmehr von der Notwendigkeit einer sogenannten "Vergrämung" gesprochen.
Das heißt, der Problem-Wolf soll auf Distanz zu Menschen gehalten werden. Wenn das nichts hilft, wäre der nächste Schritt die sogenannte "Entnahme". Dann wäre der Wolf der Gesellschaft der niedersächsischen Lebewesen "entnommen". Man will nicht so deutlich von Tötung sprechen.
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Die Weserbergland-Nachrichten.de veröffentlichen nachfolgend die Pressemnitteilung des Ministeriums im Wortlaut: „Umweltminister Stefan Wenzel informiert über den Stand der Vorbereitungen für die Vergrämung des besenderten Wolfsrüden im Bereich Munster: Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat am Freitag über den aktuellen Stand zu den Maßnahmen der „Vergrämung“ und gegebenenfalls zur „Entnahme“ des besenderten Wolfsrüden aus dem Bereich Munster informiert.
Die vom Ministerium beauftragten Maßnahmen wurden entsprechend den Empfehlungen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes und des niedersächsischen Arbeitskreises „Wolf“ auf den Weg gebracht.
Die Maßnahmen werden zeitnah durchgeführt und sind auf einige Tage angelegt.
Mit der Durchführung der Vergrämung ist ein schwedischer Experte aus dem Swedish Wildlife Damage Centre in Grimsö befasst.
Der vom Umweltministerium beauftragte Experte wird entscheiden, welche Maßnahme der Vergrämung bei diesem Tier zur Anwendung kommt.
Die besondere Aufgabenstellung besteht darin, den Wolf im richtigen Umfeld und zum richtigen Zeitpunkt zu vergrämen. Bei allen Maßnahmen des Wolfsmanagements in Niedersachsen steht die Sicherheit der Menschen im Mittelpunkt.
Mit der Aktion im Bereich Munster wird eine solche Maßnahme in Deutschland zum ersten Mal durchgeführt.
Bei der Vergrämung eines unter Artenschutz stehenden Tieres müssen umfangreiche Auflagen erfüllt sein, die sowohl auf das Tier bezogen sind als auch die handelnden Personen rechtlich absichern. Dabei geht es beispielsweise um artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen, waffenrechtliche Fragen und Vorschriften des Tierschutzes. Alle Vorbereitungen sind mit einem großen Abstimmungsbedarf der beteiligten Institutionen und Akteure verbunden.
Alle artenschutzrechtlich notwendigen Maßnahmen erfolgen streng nach Recht und Gesetz.
Der Experte wird unterstützt durch Mitarbeiter des Wolfsbüros, eine dafür abgeordnete Amtsveterinärin als Tierschutzbeauftragte und ehrenamtliche Helfer, überwiegend Wolfsberater. Dieser Personenkreis wird im Zuge der Maßnahmen gleichzeitig praktisch für Vergrämungsmethoden geschult.
In den vergangenen Tagen haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wolfsbüros mit Unterstützung durch örtliche Wolfsberater regelmäßig Ortungen des Wolfs vorgenommen, um über den aktuellen Aufenthalt zu bestimmen.
Bei allen Maßnahmen des Wolfsmanagements in Niedersachsen steht die Sicherheit der Menschen im Mittelpunkt."