Es geht um die Reduzierung des Ammoniakausstoßes
Hermann Grupe: Deutsche Landwirte müssen Hauptlast tragen – Bundesregierung riskiert erneut EU-Vertragsverletzungsverfahren
Montag 4. April 2016 - Hannover (wbn). Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Hermann Grupe, kritisiert die von der EU geplante Novellierung der NEC-Richtlinie. Dabei geht es um die Reduzierung von Ammoniak für die Mitgliedsstaaten. Es gibt allerdings ein deutliches Ungleichgewicht in der Verteilung.
Laut EU-Umweltrat soll für Deutschland künftig ein Minderungsziel von 29 Prozent für Ammoniak gelten, während in anderen EU-Ländern der Ammoniakausstoß in deutlich geringerem Umfang reduziert werden muss. „Damit sind die deutschen Bauern erneut die Verlierer in Europa und müssen die Hauptlast tragen. Mit Blick auf einen gemeinsamen Binnenmarkt ist das inakzeptabel“, sagt Grupe.
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Der Landtagsabgeordnete und Landwirt aus dem Weserbergland kritisiert insbesondere, dass die deutschen Landwirte von Vornherein mit dem überzogenen Minderungsziel schlechter gestellt würden als die Wettbewerber in anderen EU-Ländern.
Dabei habe Deutschland keineswegs einen verstärkten Nachholbedarf, was die Reduzierung von Ammoniakausstoß in der Landwirtschaft angehe. Im Gegenteil: Deutschland hat in den vergangenen Jahren erhebliche Reduzierungen vorgenommen. Grupe: „Das ist besonders krude an der Argumentation: Weil Deutschland bei der Umsetzung effizienter ist als andere Staaten, wird hier das Ziel höher gesetzt. Deutsche Bauern werden also für ihren Erfolg bestraft.“
Grupe fordert realisierbares Minderungsziel
Der Agrarpolitiker warnte davor, dass die deutschen Landwirte die vorgegebenen Ziele nicht erreichen können. „Damit ist das nächste EU-Vertragsverletzungsverfahren vorprogrammiert. Das jetzige Verfahren wegen der Verletzung der Nitratrichtlinie basiert maßgeblich auf Grundlage falscher deutscher Daten aus einem Belastungsmessnetzes“, so Grupe. Er forderte deshalb auch die niedersächsische Landesregierung auf, sich auf allen Ebenen für ein in der Praxis realisierbares Minderungsziel einzusetzen.
Hintergrund: Die neue NEC-Richtlinie aus Brüssel sieht unterschiedliche Reduzierungsvorgaben von Ammoniak für die Mitgliedsstaaten vor. So soll zum Beispiel in Frankreich 13 Prozent des Ammoniakausstoßes, in Großbritannien elf Prozent und in Lettland ein Prozent eingespart werden. Für Deutschland solle demgegenüber ein Minderungsziel von 29 Prozent für Ammoniak gelten. Begründet wird das höhere Ziel für Deutschland damit, dass die deutliche Reduzierung von Ammoniak in Deutschland seit 1990 ein Beleg für die effiziente Umsetzung hierzulande sei.