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Gesetzesentwurf geplant
Land Niedersachsen will dreiste Unfall-Gaffer künftig bestrafen

Dienstag 19. April 2016 - Hannover (wbn). Klare Ansage: Die Niedersächsische Landesregierung hat heute entschieden, einen Gesetz­entwurf in den Bundesrat einzubringen, der eine Änderung des Strafgesetzbuchs für eine ef­fek­tive Bekämpfung von sogenannten „Gaffern" sowie die Verbesserung des Schutzes des Per­sönlichkeitsrechts von Verstorbenen ermöglichen soll.

Nach Angaben der Staatskanzlei kommt es nach schweren Unfällen immer wieder dazu, dass Schaulustige die Opfer mit ih­ren Mobiltelefonen fotografieren oder filmen statt ihnen zu helfen und hierdurch auch noch die Ret­tungskräfte behindern und in Einzelfällen sogar die Rettung der Verunglückten verhindern. Anschließend werden die Aufnahmen oftmals über das Internet veröffentlicht.

 

 

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Nach Ansicht von Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) und Innenminister Boris Pistorius (SPD) ist der strafrechtliche Schutz gegen solche Praktiken ist nach geltendem Recht lückenhaft.

Ins­besondere sei derzeit das Verhalten sowohl des „Katastrophentouristen", der die Rettungs- und Auf­räumarbeiten behindert als auch des Schaulustigen, der dem Notarzt bei einem Verkehrsun­fall im Wege steht, nicht strafbar.

Einbringung des Entwurfs in den Bundesrat beschlossen

Die Justizministerin und der Innenminister sind sich einig, dass das nicht hinnehmbar ist und daher auch mit den Mitteln des Strafrechts bekämpft werden muss. Deshalb haben beide Ministerien gemeinsam einen Gesetzentwurf erarbeitet, des­sen Einbringung in den Bundesrat die Landesregierung heute beschlossen hat.

Konkret heißt es: „Der Entwurf sieht vor, dass der § 201a Strafgesetzbuch (StGB) erweitert wird, damit auch die Herstellung bloßstellender Aufnahmen von Verstorbenen unter Strafe gestellt wird. Außer­dem soll durch einen neuen § 115 StGB das Behindern von Feuerwehren, Katastrophen­schutz oder Rettungsdiensten bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not bestraft werden können.“

 

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