Entwurf beschlossen:
Kabinett gibt grünes Licht für Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz
Dienstag 2. August 2016 - Hannover (wbn). Klares Signal aus Hannover: Das Kabinett hat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag den Gesetzentwurf zur Änderung des „Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ beschlossen. Der Entwurf wird nun in den Landtag eingebracht.
Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte dazu: „Niedersachsen wird nach der Verabschiedung über das modernste Gefahrenabwehrgesetz in Deutschland verfügen. Mit dem hier vorliegenden Gesetz erhalten Polizei und Verwaltungsbehörden Befugnisse und Regelungen, die den hohen sicherheitspolitischen Anforderungen der letzten Monate und Jahre gerecht werden. Zugleich werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger mit einer größeren Übersichtlichkeit des Gesetzes gestärkt.“
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Das werde auch durch den künftigen Gesetzesnamen „Gesetz über die Abwehr von Gefahren" (NGefAG) deutlich. Als erstes Land, auch noch vor dem Bund, setze Niedersachsen zudem die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zum Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) für die Gefahrenabwehr formulierten Anforderungen um, so Pistorius.
„Ich bin überzeugt, dass dieses Gesetz insbesondere auch den besonderen sicherheitspolitischen Anforderungen gerecht wird, die sich durch die Dynamik der letzten Monate und Jahre ergeben haben. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen innerhalb der Europäischen Union zu nennen und die neu ins Gesetz eingearbeitete Rechtsgrundlage für die Gefährderansprachen."
Um das Ziel einer bürgernahen und effektiven Arbeit der Polizei und der Gefahrenabwehrbehörden in Niedersachsen zu erreichen, sollen die nachfolgenden Änderungen im Gesetz umgesetzt werden:
• Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage für die Gefährderansprache.
• Ausdrückliche Rechtsgrundlage für Meldeauflagen.
Auch die Meldeauflage wird im Vorfeld politischer oder sportlicher Großveranstaltungen eingesetzt. Sie wird aber auch eingesetzt, um zu verhindern, dass Personen ausreisen, die an Kampfhandlungen in Krisengebieten teilnehmen wollen. Auch dieses gefahrenabwehrrechtliche Instrument erhält daher eine spezielle Rechtsgrundlage.
• Neuregelung der Wegweisung in Fällen häuslicher Gewalt zum verbesserten Schutz bedrohter Personen, insbesondere Schaffung von Regelungen zur Dauer der Wegweisung, Unterbreitung von Beratungsangeboten, Ausweitung des Umfangs des Betretungsverbots, so dass neben der Wohnung auch Arbeitsstätte, Schulen oder vergleichbare Orte einbezogen werden können,
• Rechtsgrundlage für den Einsatz von sog. Body-Cams, zum Schutz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie Dritten,
• Rechtgrundlage für die gefahrenabwehrrechtlichen Datenerhebungen bei einer Abschnittskontrolle (Section Control),
• Rechtsgrundlage für Bildübertragungen zur Lenkung und Führung des Straßenverkehrs,
• ergänzende Regelungen zu Vertrauenspersonen insbesondere zur Auswahl, Dokumentation und Beendigung der Zusammenarbeit,
• Vereinfachter Datenaustausch innerhalb der EU.
Mit dieser Regelung werde eine Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen innerhalb der Europäischen Union erreicht. Zentraler Regelungsgehalt ist ein Gleichstellungsgebot, wonach nicht mehr unterschieden wird zwischen innerstaatlichen und europäischen Strafverfolgungs- und Verhütungsbehörden, wenn es darum geht, vorhandene oder verfügbare Informationen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird auf der Grundlage der Beschlüsse der EU den Mitgliedstaaten ein automatisierter Zugriff auf die Fingerabdruck-, DNA- und Kraftfahrzeugregisterdatenbanken gewährt, was ebenfalls zu einer wesentlichen Erleichterung beiträgt.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 20. April 2016 zum Bundeskriminalamtgesetz aufgestellt hat.
Schließlich wurden auch die Festlegungen aus der Koalitionsvereinbarung in dem Gesetzentwurf umgesetzt, etwa die Änderung des Namens des Gesetzes in „Niedersächsisches Gesetz über die Abwehr von Gefahren (NGefAG)". Geregelt werden auch klare Eingriffsvoraussetzungen für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum sowie eine einschränkende Regelung für die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet.