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Stellungnahme der Westfalen Weser Netz GmbH

Anträge zur Konzessionsvergabe in Aerzen, Coppenbrügge, Emmerthal und Salzhemmendorf vom Landgericht Hannover abgewiesen

Donnerstag 4. August 2016 - Paderborn (wbn). Am 19.05.2016 wurden vor dem Landgericht Hannover vier Anträge der Westfalen Weser Netz GmbH auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Flecken Aerzen, den Flecken Coppenbrügge, die Gemeinde Emmerthal und den Flecken Salzhemmendorf verhandelt. Gemäß Verkündungstermin vom heutigen Tag wurden die Anträge abgewiesen.

Hiermit sei  lediglich über die Befugnis der Kommunen entschieden, die Stromkonzessionsverträge mit der GWS Hameln GmbH abzuschließen, merkt hierzu die Westfalen Weser Netz GmbH in einer Pressemitteilung zum heutigen Urteilsspruch an. Unabhängig davon müsse über die Verpflichtung der Westfalen Weser Netz zum Verkauf der Stromnetze an die GWS in einem später durchzuführenden Hauptsacheverfahren entschieden werden. „Losgelöst vom Fortgang der gerichtlichen Verfahren wäre aber auch eine außergerichtliche Einigung denkbar“, so Dieter Kaiser, Sprecher der Geschäftsführung der Westfalen Weser Netz GmbH.

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Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten sind die geplanten Vergaben der Stromkonzessionen der vier Kommunen an die GWS. Westfalen Weser Netz ist der bisherige Stromnetzbetreiber. Die vier Kommunen hatten bereits in einem früheren Auswahlverfahren im Jahr 2011 die Stromkonzessionen an die GWS vergeben. Westfalen Weser Netz verweigerte anschließend jedoch unter Verweis „auf kartellrechtliche Verstöße und ein diskriminierendes Vergabeverfahren der Kommunen“ die Herausgabe der Netze.

Die Rechtsansicht der Westfalen Weser Netz  wurde in vergleichbaren Fällen durch den Bundesgerichtshof im Jahr 2013 bestätigt. Kommunen sind verpflichtet, die Stromkonzession in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu vergeben, Auswahlverfahren sind vorrangig an den Zielen des § 1 EnWG (Versorgungssicherheit, Effizienz, Preisgünstigkeit, Kundenfreundlichkeit, Umweltverträglichkeit) auszurichten. In Folge der BGH-Rechtsprechung hoben die Gemeinden ihre Entscheidung über die Vergabe der Stromkonzession in 2014 auf und wiederholten die Vergabeverfahren.

Im März 2016 entschieden sich die Kommunen wieder für die GWS als Konzessionsnehmerin. Das Ergebnis dieser neuen Vergabeverfahren hat die Westfalen Weser Netz vor dem Landgericht Hannover angegriffen, da nach ihrer Ansicht auch die neuen Vergabeverfahren nicht transparent und diskriminierungsfrei verlaufen seien.

Anmerkung der Redaktion: Eine Stellungnahme der Stadtwerke Hameln zum selben Vorgang wird heute um 17.30 Uhr veröffentlicht, da diese mit einer sogenannten Sperrfrist versehen ist.

 

 

 

 

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