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Schnelles Internet flächendeckend möglich

Kreistag beschließt: Breitbandausbau im Landkreis Nienburg soll im kommenden Jahr beginnen

Samstag 17. Dezember 2016 - Nienburg (wbn). Der Landkreis Nienburg hofft, im kommenden Jahr den Breitbandausbau mithilfe von Fördermitteln aus Bund und Land beginnen zu können. In den Regionen, in denen zurzeit kein schnelles Internet mit einer Geschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s verfügbar ist, könnte der Breitbandausbau starten.

Das beschloss der Kreistag in seiner Sitzung am 16. Dezember. Demnach sollen rund 20 bis 30 Millionen Euro in die Breitbandinfrastruktur investiert werden. Zur Finanzierung werden neben den Fördermitteln des Landes Niedersachsen und des Bundes Eigenmitteln des Landkreises und ganz wesentlich auch der Gemeinden aufgebracht werden müssen.

 

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Der Netzausbau könnte im Idealfall bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Voraussetzung für den Ausbau ist der erfolgreiche Antrag auf Fördergelder. Dafür wird der Landkreis Nienburg zum 31. Januar 2017 entsprechende Anträge bei Bund und Land stellen. Sofern die Anträge positiv beschieden werden, kann der Landkreis Nienburg mit der Ausschreibung des Netzausbaus starten. Bei einer reibungslosen Durchführung des Ausschreibungsverfahrens könnte mit dem Bau bereits in 2017 begonnen werden.

Grundsätzlich kann sich eine Kommune für zwei Varianten beim geförderten Breitbandausbau entscheiden: zum einen für den Aufbau eigener passiver Breitbandinfrastruktur mit anschließender Vermietung inklusive Betrieb durch einen Netzbetreiber (Betreibermodell) oder zum anderen für den Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke eines Netzbetreibers durch einen einmaligen finanziellen Investitionskostenzuschuss (Wirtschaftlichkeitslückenmodell).

Bei der Wirtschaftlichkeitslücke liegen die Investition, das Risiko des Netzausbaus und der Vermarktung bei dem nach der Ausschreibung beauftragten Unternehmen. Beim Betreibermodell hingegen verbleiben alle wirtschaftlichen und operativen Risiken beim Landkreis selbst beziehungsweise bei der für diesen Zweck zu gründenden Gesellschaft, Anstalt oder Ähnliches. Neben der Ausschreibung und Durchführung der Netzbaumaßnahme wäre hier eine weitere Ausschreibung für ein Telekommunikationsunternehmen, das die aktive Infrastruktur betreut, nötig. Der Vermögenswert des Netzes sowie die Möglichkeit der Erweiterung verblieben beim Landkreis. Beim Modell der Wirtschaftlichkeitslücke, für das sich der Kreistag mit seinem Beschluss entschieden hat, entfällt dieser Schritt, da sich das Netz im Eigentum des jeweiligen Telekommunikationsunternehmens befindet und auch bleibt. Hier muss der Landkreis durch eine Ausschreibung ein bereites und geeignetes Telekommunikationsunternehmen finden. Ausschlaggebend für die Entscheidung zum Breitbandausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell waren neben dem deutlich geringeren Organisationsaufwand vor allem die erhebliche Investition und infolgedessen das unternehmerische Risiko, welches in diesem Fall weitestgehend vom Telekommunikationsunternehmen zu tragen ist.

 

 

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