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Vogelgrippe im Landkreis Nienburg:

Aufstallungspflicht für Geflügel bis April verlängert – Verbreitungsrisiko des H5N8-Erregers weiterhin hoch

Montag, 30. Januar 2017 – Nienburg (wbn). Die Aufstallungspflicht für Geflügel gilt weiterhin: Der Landkreis Nienburg verlängert die Aufstallungspflicht für Geflügel als Vorsichtsmaßnahme gegen die Verbreitung der Geflügelpest bis zum 30. April.

Die Verbreitung der Vogelgrippe (H5N8) bei Wildvögeln, sowie der Ausbruch der Geflügelpest in Nutzgeflügelbeständen in den umliegenden Regionen veranlasste den Landkreis Nienburg die Aufstallungspflicht im gesamten Kreisgebiet zu verlängern. Geflügeltiere müssen weiterhin in Ställen untergebracht werden und dürfen nicht frei draußen herumlaufen. Dies gilt auch für die Tiere von Hobbyzüchtern.

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Hintergrund der Maßnahme ist das anhaltende Verbreitungsrisiko des Vogelgrippeerregers H5N8 bei Wildvögeln in Deutschland und mehreren anderen Ländern. Daher stuft das Friedrich-Loeffler-Institut in seiner aktuellen Risikobewertung vom 24. Januar das Risiko der Einschleppung des Virus in die Hausgeflügelpopulation über Wildvögel als unverändert hoch ein.

 

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