Von Bad Karlshafen bis nach Dreye:
Promille-Kontrollen auch auf der Wasserstraße! Die Wasserschutzpolizei sorgt dafür, dass auf der Weser nichts aus dem Ruder läuft
Von Frank Weber
Dienstag 23. Mai 2017 - Nienburg / Hameln / Bad Karlshafen (wbn). „What shall we do with the drunken sailor?“ heißt es in einem 125 Jahre alten Shanty-Klassiker. Was tun mit dem Käpt’n, der nicht nur wegen des Wellengangs hin- und herschwankt?
Während die Empfehlungen in den Strophen des urigen Seemannsliedes immer abstruser werden, hat Hauptkommissar Frank Schäfer von der Wasserschutzpolizeistation Nienburg eine etwas sachlichere Antwort. Im Gespräch mit den Weserbergland-Nachrichten.de berichtet er vom Alltag der Wasserschutzpolizei und beantwortet auch Fragen wie: Gibt es eigentlich Alkoholkontrollen auf der Weser? Welche Promillegrenze gilt an Bord? Und was müssen Hobby-Kapitäne beachten, wenn sie am Vatertag spontan ein Boot mieten?
(Zum Bild: Das Auge des Gesetzes ist auch auf dem Wasser unterwegs! Die drei Boote der Wasserschutzpolizeistation Nienburg gehen regelmäßig auf Streifenfahrt. Archivfoto: Weber)
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Sportboothafen Nienburg. Ein Tag im Mai. Die Sonne scheint, das Thermometer zeigt 25 Grad. Zwischen Hafengaststätte und dem Dienstsitz des Wasser- und Schifffahrtsamtes liegt die Wache der Wasserschutzpolizeistation Nienburg.
Stationsleiter Frank Schäfer koordiniert von hier aus die Einsätze von zwölf Beamten, drei Polizeibooten und mehreren Landfahrzeugen. Zum Zuständigkeitsbereich seiner Dienststelle gehören die Aller, die Humme, der Dümmer See im Landkreis Diepholz und die Weser von Bad Karlshafen bis nach Dreye bei Bremen. Mit Ausnahme des nordrhein-westfälischen Abschnitts, um den sich eine andere Polizeiinspektion kümmert, sind das auf der Weser immerhin knapp 250 Flusskilometer.
Ein Bereich, in dem das Tagesgeschäft der Wasserschutzpolizisten in erster Linie aus Streifenfahrten besteht. „Wir sind sozusagen eine Präsenzpolizei“, sagt Schäfer, „unsere Aufgabe ist die Überwachung von Sport- und Binnenschiffsverkehr. Dazu gehört alles was sich am Wasser abspielt und was mit Fischerei zu tun hat“.
Im Raum Nienburg liegt das Augenmerk auf den großen Binnenschiffen, auf der Oberweser sind es vor allem Sportboote. In der südlichen Weserregion sind davon mehrere tausend zugelassen. Schwerpunktaktionen gibt es selten, meist ist es eine Art allgemeine Verkehrskontrolle, bei der sich die Beamten Patente und Papiere zeigen lassen.
Promillegrenzen wie im Straßenverkehr
Als Teil der Kontrolle wird aber auch der Schiffsführer kritisch unter die Lupe genommen. Hat er eine Fahne, hat er ein Problem. Wie im Straßenverkehr gilt auf dem Wasser: Mehr als 0,5 Promille ist nicht erlaubt! Schon 0,3 Promille können ernste Schwierigkeiten bereiten, wenn der Kapitän Ausfallerscheinungen zeigt oder etwa in einen Unfall verwickelt wird. Bis 1,1 Promille geht es um eine Ordnungswidrigkeit, danach wird automatisch wegen einer Straftat ermittelt. Und das unabhängig davon, mit welcher Art Wasserfahrzeug der Kontrollierte unterwegs ist. Die Promillegrenze gilt auch für Kanufahrer und Paddler!
Die gute Nachricht: Auf der Weser geht es vergleichsweise gesittet zu. Die Fallzahlen bewegen sich weit abseits derer im Straßenverkehr. Im vergangenen Jahr habe es insgesamt vier Fälle von Trunkenheit gegeben, so Schäfer. Drei davon im Straftatbereich, eine als Ordnungswidrigkeit.
Der aufsehenerregenste Fall in der jüngeren Vergangenheit: Ein illegales Sportbootrennen im Sommer 2014 in Rinteln, bei dem einer der beiden Bootsführer mit 1,6 Promille Alkohol im Blut unterwegs gewesen ist. Bei der Kollision der Boote waren mehrere Insassen schwer verletzt worden. Anschließend wollte der Betrunkene offenbar flüchten.
Auch der Autoführerschein kann in Gefahr sein
Wer in solche Extremfälle verwickelt ist oder sich wiederholt nicht am Riemen reißen kann, muss damit rechnen, dass er nicht nur seinen Bootsführerschein los ist, sondern auch der Autoführerschein auf dem Spiel steht. Schäfer: „Fälle im Straftatenbereich werden auch an die Führerscheinstelle gemeldet“. Wer charakterlich nicht geeignet ist, ein Boot zu fahren, könnte also auch dauerhaft aus dem Straßenverkehr gezogen werden.
Damit insbesondere Freizeitkapitäne gar nicht erst auf die Idee kommen, sich betrunken ans Ruder zu setzen, ist die Wasserschutzpolizei auch präventiv unterwegs, bietet Informationsveranstaltungen in der Region an. Wegen einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen ist einigen auch nicht klar, was abseits der Promillegrenzen eigentlich gilt. Grundsätzlich benötigen auf der Weser nur diejenigen einen Führerschein, die ein Motorboot mit mehr als 15 PS fahren wollen. Für alles darunter gibt es keine gesetzlichen Anforderungen an den Kapitän. Möglich also, sich ohne jegliche Vorkenntnisse ein kleines Boot zu mieten und damit führerscheinfrei über die Weser zu schippern.
Verstärkte Kontrollen am Vatertag
Weil auch am Donnerstag wieder zahlreiche Sportboote unterwegs sein dürften, hat die Wasserschutzpolizei verstärkte Kontrollen geplant. Stationsleiter Schäfer mahnt insbesondere zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol, der am Vatertag traditionell fließt. „Wir freuen uns über jeden Wassersportler und auch wenn ordentlich was los ist auf dem Wasser, aber natürlich gelten Regeln“. Wer etwas trinken möchte, sollte jemanden aussuchen, der das Boot fährt.
Wer trotzdem als „drunken sailor“ unterwegs ist und von der Wasserschutzpolizei erwischt wird, für den ist die Fahrt an Ort und Stelle vorbei. Findet sich dann niemand, der das Boot übernehmen kann, muss für den Abtransport gesorgt werden. Abhängig vom Promillewert ist es auch möglich, dass der Bootsführerschein beschlagnahmt und der betrunkene Kapitän zur Abgabe einer Blutprobe mitgenommen wird. Dann wird der Vatertagsausflug ganz schnell von der Partysause zum Albtraum.
(Zum Bild unten: Stationsleiter Frank Schäfer erklärt die Aufgabenbereiche der Wasserschutzpolizei. Foto: Weber)
Herr Schäfer, sie haben einen erstaunlich großen Zuständigkeitsbereich, reichen da zwölf Beamte und drei Boote aus?
„Wir müssen ziemlich mobil sein