Abenteuerliche Flucht:
Der Lupo wurde von einem Baum gestoppt, die Fahrerin (26) von der Polizei an einem Elektro-Weidezaun
Freitag 10. November 2017 - Stolzenau / Landesbergen (wbn). Die aufleuchtende Ansage „Stopp Polizei“ empfand eine 26 Jahre alte Pkw-Fahrerin aus Nienburg nicht unbedingt als verpflichtenden Hinweis und setzte unverdrossen ihre Fahrt mit ihrem Lupo fort.
Doch die Polizeistreife ließ sich nicht abschütteln und folgte kreuz und quer durch Landesbergen. Auch akustische Signale wurden von der zügig vorausfahrenden 26-Jährigen nicht unbedingt so gedeutet, dass sie die Verpflichtung zum sofortigen Anhalten sehen würde.Fortsetzung von Seite 1
Die Fahrt endete nach einer Rutschpartie an einem Baum. Hurtig versuchte die Lupo-Fahrerin sodann über einen Elektroweidezaun zu entkommen, wurde aber schlagartig eingeholt. Dabei stellte sich heraus, dass die Frau nicht im besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Und deer Lupo war auch nicht pflichtversichert.
Nachfolgend der Polizeibericht aus Nienburg: „Am 9.11.2017 kam es gegen 23 Uhr in Landesbergen zu einer Verfolgungsfahrt, die für eine 26jährige Nienburgerin in einem Unfall endete. Eine Polizeistreife wollte die Nienburgerin mit ihrem Lupo kontrollieren und signalisierte dies mit der Anzeige "Stopp Polizei".
Die Fahrzeugführerin ignorierte diese und alle anderen akustischen Signale und setzte ihre Fahrt zügig fort. Kreuz und quer durch Landesbergen fuhren die Beamten der Nienburgerin hinterher, bevor diese in der Heidhäuser Straße mit ihrem PKW ins Rutschen geriet und mit einen Baum frontal kollidierte. Augenscheinlich unverletzt klettert die Fahrzeugführerin über die Beifahrerseite aus dem PKW und versuchte sich nun der anschließenden Kontrolle fußläufig zu entziehen. Dabei überkletterte sie einen Elektroweidezaun und wurde kurze Zeit später von der ihr folgenden Beamtin gestellt. Bei der anschließenden Überprüfung wurde festgestellt, dass die Fahrzeugführerin nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und der von ihr benutzte PKW nicht pflichtversichert gewesen ist.
Aufgrund ihres Verhaltens leiteten die Beamten zusätzlich Strafanzeigen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie eine Gefährdung des Straßenverkehrs ein. Weiterhin wurde bei der Nienburgerin der Einfluss von Betäubungsmitteln wahrgenommen, so dass eine Blutprobe im Nienburger Krankenhaus unumgänglich war. Dort durfte sie zwecks Überprüfung ihrer Gesundheit nach dem Unfall zumindest über Nacht verweilen.“