So nicht, Freundchen!
Mann (60) fährt flüchtenden Einbrecher (22) über den Haufen und prügelt auf ihn ein
Mittwoch 24. Januar 2018 - Bremen (wbn). Rabiate Selbstjustiz etwas weserabwärts! In einer Parzellen-Kolonie in Bremen hat ein 60 Jahre alter Mann einem Einbrecher ordentlich eins verpasst – und wurde deshalb später selbst vorläufig festgenommen.
Rückblick: Der 60-Jährige hatte in der Nacht gegen 1.10 Uhr einen Einbruchalarm auf seinem Mobiltelefon angezeigt bekommen. Trotz abendlichen Alkoholgenusses – der Messwert ergab 0,9 Promille – setzte er sich aber in seinen Toyota und fuhr in Richtung Parzelle.
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Nachfolgend der detaillierte Polizeibericht aus Bremen:
„In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch brachen zwei Männer in eine Laube in einem Parzellengebiet im Bremer Blockland ein. Der per Handy alarmierte Besitzer machte sich unter Alkoholeinfluss auf den Weg zu seiner Parzelle und fuhr dort mit seinem Auto gegen einen der flüchtenden Einbrecher.
Bei dem 60 Jahre alten Pächter der Parzelle löste gegen 01.10 Uhr der Einbruchsalarm auf dem Handy aus. Trotz eines Promillewertes von 0,9 setzte er sich umgehend in seinen Toyota und fuhr in Richtung Parzellengebiet. Dort brachen ein 22-Jähriger und ein weiterer Täter gerade in die Laube ein. Zutritt verschafften sie sich durch das Einschlagen einer Scheibe.
Als der Eigentümer eintraf, versuchte der 22-Jährige, der offensichtlich Schmiere stand, mit seinem Fahrrad zu flüchten. Der 60-Jährige verfolgte ihn kurzerhand und fuhr ihn um. Er stieg aus und schlug auf den Einbrecher ein. Anschließend fuhr er zurück zur Parzelle, um den anderen Einbrecher zu stellen. Dort warteten bereits die alarmierten Einsatzkräfte. Der zweite Tatverdächtige konnte in der Zwischenzeit fliehen.
Sowohl der Einbrecher als auch sein Verfolger wurden vorläufig festgenommen. Die weiteren Ermittlungen in dem Fall dauern an.
Die Polizei Bremen weist ausdrücklich darauf hin, dass in solchen Situationen immer sofort der Notruf unter 110 zu wählen ist. Bitte bringen Sie sich niemals selber in Gefahr und handeln Sie nicht auf eigene Faust. Besser ist sich Fluchtrichtung und Tätermerkmale zu merken.“