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Feuerwehrmann fängt Königspython ein

Abgehauen oder ausgesetzt? Afrikanische Würgeschlange auf dem Schützenplatz

Montag 1. Oktober 2018 - Sarstedt (wbn). Ein Königspython - Python regius – ist gestern am frühen Abend von einer Frau in Sarstedt der Polizei gemeldet worden.

Er schlängelte mutterseelenallein über den Schützenplatz, wo sich sonst nur Schlangen an den Bier- und Bratwurstständen bilden. Die exotische Würgeschlange, gewissermaßen ein Migrant und normalerweise in Afrika beheimatet, ist möglicherweise auf dem Schützenplatz ausgesetzt worden.

(Zum Bild: Die Würgeschlange vom Schützenplatz. Foto: Polizei)

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Das Tier wird von der Polizei als einen Meter lang und zehn Zentimeter dick angegeben. Ausgewachsen kann solch eine Würgeschlange zwei Meter lang werden. Ein Feuerwehrmann - bei der Feuerwehr kennt man sich mit langen Schläuchen aus - hat die Schlange gefangen und artgerecht untergebracht.

Die Polizei Sarstedt erbittet unter der Telefonnummer 05066/9850 Hinweise zur Frage, wem die Schlange gehört oder wer die Schlange ausgesetzt haben könnte. Das Aussetzen von Tieren nach dem Tierschutzgesetz kann Geldstrafen von bis zu 25.000 euro nach sich ziehen!

Nachfolgend der Polizeibericht aus Sarstedt: „Sarstedt, Am Festplatz, Schützenplatz Am 30.09.2018, gegen 18:15 Uhr, meldete sich eine Mitteilerin über den Notruf der Polizei und gab an, dass sie auf dem Schützenplatz in Sarstedt auf eine Würgeschlange gestoßen sei. Diese würde frei auf dem Platz schlängeln. Polizei und Feuerwehr Sarstedt konnten die Würgeschlange dann auffinden. Es handelte sich um eine sogenannte Königspython. Sie war ungefähr einen Meter lang und 10 cm dick.

Der Ernährungszustand der Schlange erweckte nicht den Anschein, dass sie dort schon länger war. Die Schlange wurde durch einen Fachkundigen der Feuerwehr eingefangen und artgerecht untergebracht. Die nicht heimische Schlange wurde möglicherweise durch jemanden auf dem Schützenplatz oder in der näheren Umgebung ausgesetzt. Denkbar ist aber auch, dass sie aus einem Haushalt entwichen ist. In beiden Fällen erbittet die Polizei Sarstedt (Tel.: 05066/9850) Hinweise, wem die Schlange gehört oder wer die Schlange ausgesetzt haben könnte.

Die Polizei weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren nach dem Tierschutzgesetz empfindliche Geldstrafen (bis zu 25.000 Euro) nach sich ziehen kann. Im speziellen Fall gibt es Reptilienauffangstationen, die die Tiere entgegennehmen und eine artgerechte Versorgung gewährleisten können.“

 

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