Mit Disziplin bei den Hygienemaßnahmen
Ab Montag geht's wieder los: Sporthallen und Fitness-Tempel dürfen in Niedersachsen wieder öffnen
Mittwoch 20. Mai 2020 - Hannover (wbn). Fitness-Studios und Sporthallen dürfen ab kommenden Montag in Niedersachsen wieder öffnen.
Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird in den nächsten Tagen erneut geändert; das Inkrafttreten der Verordnung ist für Montag, 25. Mai 2020, geplant.
Im Bereich des Profisports dürfen Mannschaften, die am Spielbetrieb der 1. und 2. Bundesliga - gleich welcher Sportart - oder der 3. Fußball-Liga teilnehmen, auch mit Kontakt ihre Sportart (Training und Wettkampf) ausüben. Grundlage hierfür ist ein medizinisches, organisatorisches und hygienisches Konzept nach dem Vorbild des von DFL und DFB vorgelegten Konzeptes „Sportmedizin/Sonderspielbetrieb im Profifußball".
Pistorius: „Damit ermöglichen wir ab Montag nun auch das Training und den Spielbetrieb der Frauen-Bundesliga und der 3. Fußball-Liga. Die Herren der 1. und 2. Bundesliga spielen ja bereits, die Frauen des VfL Wolfsburg können ebenfalls sowohl in der Frauenbundesliga als auch im DFB-Pokal spielen. Darüber hinaus können die niedersächsischen Mannschaften der 1. Basketball-Bundesliga in München am ‚Final10' teilnehmen."
Unter folgenden Voraussetzungen soll die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder möglich sein:
- Die Sportausübung muss kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgen.
- Ein Abstand von mindestens 2 Metern muss eingehalten werden.
- Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müsen auch in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden.
- Die Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume - ausgenommen Toiletten - müssen geschlossen bleiben
- Warteschlangen beim Zutritt zur Sportanlage sind zu vermeiden.
- Zuschauerinnen und Zuschauer sind nach wie vor ausgeschlossen.
Wettkämpfe werden möglich sein, wenn diese die Voraussetzungen konsequent und uneingeschränkt einhalten. Dies werden nach wie vor die Individual- und Einzelsportarten besser können. Vor der Ausrichtung des Wettkampfes sollte aber immer ein Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufgenommen werden, um mögliche Fragestellungen zu klären und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Die konkrete Ausgestaltung kann der veröffentlichten Verordnung in den nächsten Tagen entnommen werden.