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Eine wahrhaft reißerische Geschichte aus Niedersachsen

Fortsetzung im Wolfs-Krimi um Rodewalder Rudel: DNA am Tatort der getöteten Hannoveraner belastet den gerissenen GW717m und seine Fortpflanzungsgemeinschaft

Von Ralph L o r e n z

Montag 29. Juni 2020 - Nienburg / Hannover (wbn). Falls noch Zweifel bestanden haben, so sind diese nach einem DNA-Test ausgeräumt worden. Der tödliche Angriff auf zwei stolze „Hannoveraner“ – das Wappentier des Bundeslandes Niedersachsen – geht auf ein einschlägig bekanntes Wolfsrudel zurück.

Die verräterische Desoxyribonukleinsäure – kurz DNA – fand sich in Speichelproben am Tatort, einer Pferdeweide im Landkreis Nienburg.  Und die Pferdekiller sind im „Rodewalder Rudel“ zu finden. Ob der Leitwolf – der Rodewalder Rüde (GW717m) – persönlich zugeschlagen hat, ist nicht erwiesen. Aber das „Rissbild“ der beiden Opfer – ein drittes Pferd überlebte schwer verletzt – geht ziemlich verdächtig auf diesen gerissenen Burschen zurück, der dem Rudel beigebracht hat über hohe Schutzzäune zu springen und große „Huftiere“ anzugreifen. Kräftige niedersächsische Rinder ebenso wie ausgewachsene Pferde. „Die Wölfe wissen nicht, welche Beutetiere erlaubt sind“, stellt der zuständige Umweltminister Olaf Lies fest. Alles andere wäre auch eine Sensation. Fraglich ist, ob Wölfe das überhaupt wissen wollen. Gewusst haben muss der sagenumwobene „Rodewalder Rüde“ hingegen, dass er wiederholt auf der Abschussliste des Ministers gestanden hat..

(Zum Bild: Wolf in Niedersachsen - mehr als 350 Wölfe leben in 25 Rudeln. Für die einen eine Bereicherung der Natur, für die anderen eine Bedrohung ihrer Existenz als Weidetierhalter. Foto: Umweltministerium Niedersachsen)

Fortsetzung von Seite 1
Der hat nämlich mehrfach die sogenannte „Entnahme“ beschlossen. Mit „Entnahme“ wird das viel treffendere, vor allem aber tödliche Wort erschießen vornehm umschrieben. Weil ein Minister, der lieber für Zuschüsse zuständig ist, nicht erschießen lässt. Auch wird bei den Opfern der Wölfe lieber von einem „Riss“ gesprochen und damit einfach das B durch ein R ersetzt, was wiederum das zähnefletschende, von Kehllauten begleitete blutige Tötungsverhalten der bissigen Prädatoren in den Hintergrund treten lässt.
Es passt besser in die sprachliche Political Correctness der Wolfsversteher, Tierfreunde und Jagersleut.
Der „Rodewalder Rüde“ muss also Lunte gerochen haben. Nachdem er zum Abschuss freigegeben wurde, hat ihn niemand mehr vor die Flinte, nichtmal vor ein Fernrohr bekommen. Damit haben wir in Niedersachsen nach der Rückkehr des Wolfes auch ein neues Wolfsmärchen. Es schreibt sich Jahr für Jahr weiter. Weidetierhalter treibt es zur Verzweiflung und bringt sie um ihre Existenz. Ihre vierbeinigen Schützlinge zur Unzeit ums Leben.

In eine besondere Kategorie gehört das keimfreie Storytelling in den Verlautbarungen des niedersächsischen Umweltministeriums. Hier geht es um eine „Fortpflanzungsgemeinschaft“, wo das Rudel gemeint ist und um besagtem „GW717“, eben jenen zupackenden Rudelführer. Sowie „eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme auf einen individualisierten Wolf“. Nein, in der Pressestelle von Olaf Lies sitzt natürlich kein literarisch begnadeter Jack London, der mit dem Wolfsblut. Übrigens heißt es in der jüngsten Verlautbarung auch: „… jetzt können auch mehrere Tiere eines Rudels getötet werden - nacheinander und bis zum Ausbleiben von Schäden für die Weidetierhaltung.“ Das ist gewissermaßen der Finale Rettungsschuss. Und dann, wenn der Pulverdampft verweht ist, herrscht Ruhe im Wald.

Nachfolgend die heutige Pressemitteilung des Umweltministeriums in Hannover im Wortlaut: „Anfang vergangener Woche wurden im Landkreis Nienburg zwei Hannoveraner Pferde gerissen, die mit acht weiteren Tieren auf einer Weide standen. Von diesen wurde ein weiteres Pferd verletzt, so dass noch unklar ist, ob es eingeschläfert werden muss. Nach Auswertung einer DNA-Analyse steht jetzt fest: Das Rodewalder Rudel hat seine Jagd auf große Huftiere wieder aufgenommen. In allen Speichelproben waren je mindestens zwei Individuen des Rudels nachweisbar. Ein direkter Nachweis einzelner Individuen, wie zum Beispiel des Rodewalder Rüden (GW717m), war dagegen nicht möglich. Für GW717m galt bis Ende März dieses Jahres eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme, nachdem diesem eine Vielzahl von Weidetieren (auch Rinder) zum Opfer gefallen war. Die Genehmigung lief aus, nachdem es in den vergangenen Monaten nicht mehr zu gemeldeten Rissen auf ausreichend geschützte Weidetiere durch GW717m kam. „Dennoch ist nun eingetreten, was wir immer befürchtet haben: Der Rodewalder Rüde hat sein problematisches Jagdverhalten nicht eingestellt, sondern übt offenkundig seine Techniken zur Tötung großer Huftiere mit seinen Nachkommen weiter ein", so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. „Nicht zuletzt durch die vielfältigen Behinderungen der Entnahme durch falsch verstandene Wolfsfreunde im letzten Jahr konnte der Problemwolf nicht getötet werden", so der Minister. Lage, Rissbild und daraus abgeleitet die angewandte Jagdtechnik beim letzten Vorfall sind mit den bisherigen Rissaktivitäten von GW717m identisch.

Da es sich bei dem Rodewalder Rudel um eine genetisch ähnliche Fortpflanzungsgemeinschaft handelt, konnten keine spezifischen Individuen nachgewiesen werden. Es ist lediglich klar, dass in allen Proben zumindest ein Tier auch männlich war. Die Frage, ob zudem noch weibliche DNA vorhanden ist, lässt sich nicht sicher beantworten. „Wir werden jetzt schnellstmöglich prüfen, ob und wie viele Ausnahmegenehmigungen zu erteilen sind", so Minister Lies, „um Tiere aus dem Rudel zu töten. Klar ist: Die Wölfe wissen nicht, welche Beutetiere erlaubt sind. Aber wir würden der Akzeptanz für den Wolf keinen Gefallen tun, wenn wir dulden, dass Wölfe solches Jagdverhalten weitervererben."

Vor Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes musste eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme auf einen individualisierten Wolf beschränkt werden, jetzt können auch mehrere Tiere eines Rudels getötet werden - nacheinander und bis zum Ausbleiben von Schäden für die Weidetierhaltung.“

 

 

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