Formular auf der Internetseite des Landkreises Nienburg
Religiöse Veranstaltungen müssen zwei Tage vorher angemeldet werden
Mittwoch 27. Januar 2021 - Nienburg (wbn). Im Landkreis Nienburg wird darum gebeten religiöse Veranstaltungen anzumelden.
Daran hat heute die Landkreisverwaltung in Nienburg erinnert. Gemäß Paragraf 9 (1) der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung sind Veranstalter verpflichtet, religiöse Veranstaltungen mit zehn oder mehr erwarteten Besuchern dem Landkreis Nienburg mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung mitzuteilen.
Des Weiteren wird mitgeteilt, dass Besucherinnen und Besucher während der Veranstaltung permanent eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Zulässig sind medizinische Masken beziehungsweise FFP2-Masken.
Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Zudem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen stets eingehalten werden. Weiterhin ist eine vorherige Anmeldung zur Veranstaltung erforderlich.