Polizei in Detmold hat Hotline geschaltet
Gibt es Mittwoch Abend schon erste konkrete Hinweise? XY im ZDF sucht diesen brutalen "Hammer-Räuber"
Dienstag 9. Februar 2021 - Detmold / München (wbn). Das wäre der Hammer: Wird morgen der brutale Hammer-Räuber ermittelt?
Der Unbekannte hatte seinem 26 Jahre alten Opfer heimtückisch mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen und den schwer verletzten Mann in dem Badezimmer seiner Wohnung eingesperrt. Der Täter klaute Bargeld und elektronische Geräte. All das hat sich am 22. April 2020 in Detmold in der Langen Straße abgespielt. Nun wird der Fall morgen in der ZDF-Sendung Aktenzeichen XY ab 20:15 Uhr vorgestellt. Erfahrungsgemäss gibt es immer viele und unerwartete Hinweise. Die Polizei Lippe hat extra eine zusätzliche Hotline geschaltet. Also aufgepasst
(Zum Bild: Wer kann zu diesem Mann Angaben machen? Der Täter wird am Mittwoch Abend in XY vorgestellt. Die Weserbergland-Nachrichten.de werden auch morgen am späten Abend über den neuen Stand berichten. Phantombild: Polizei)
https://polizei.nrw/fahndungen/unbekannte-tatverdaechtige/detmold-schwerer-raub
Für den Leiter der Direktion Kriminalität der Polizei Lippe, Kriminalrat Carsten Seck, ist die Sendung Aktenzeichen XY ein verlässlicher Partner für die kriminalpolizeiliche Arbeit. "Durch diese Sendung erhält die Polizei häufig neue Impulse. Wir erhoffen uns weitere Ermittlungsansätze in diesem Fall", so der Kriminalrat. Neben dem Fernsehstudio in München hat auch die Polizei Lippe am Mittwoch, in der Zeit von 20 Uhr bis 24 Uhr, eine Hotline geschaltet. Sie erreichen unsere ermittelnden Kommissare unter der Rufnummer (05231) 609-3232.
Oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, ist eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung nach Zeugenhinweisen, die zur Ermittlung und Ergreifung der Täter führen, wird unter Ausschluss des Rechtsweges nach Maßgabe der Bedeutung der einzelnen Hinweise entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für solche bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.“