Die Situation im Landkreis Hameln-Pyrmont hat sich verschärft
Inzidenzwert wieder knapp über 100 - drohen jetzt Ausgangssperren im Weserbergland?
Von Ralph L o r e n z
Montag 29. März 2021 - Hameln (wbn). Ab dem Inzidenzwert von 100 gilt eine Kommune als „Hochinzidenzkommune“. Sie kann – sie muss es nicht - nach der aktuell gültigen Corona-Verordnung in Niedersachsen eine Ausgangssperre verhängen.
Droht in Hameln-Pyrmont also die Ausgangssperre? Es wurde am Wochenende ein Inzidenzwert von 103 im Landkreis Hameln-Pyrmont angegeben. Die Weserbergland-Nachrichten.de hatten diesen Wert bereits am Sonntag gemeldet. Zudem rechnet die Landesregierung jetzt verstärkt mit Ausgangssperren in den sogenannten "Hotspots". Damit sind die Brennpunkte mit überdurchschnittlich hohen Werten gemeint. Die 7-Tages-Inzidenz liegt seit dem Wochenende landesweit bei 118,0 (zum Vergleich, vor einer Woche lag sie bei 93,3). Schon jetzt ist in mehr als der Hälfte der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen die 100-Marke überschritten worden, in vielen weiteren steht der Übergang zur Hochinzidenzkommune kurz bevor!
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Die Überschreitung der Marke 100 hatte es schon einmal für kurze Zeit im Weserbergland gegeben. Die feste Anordnung einer Ausgangssperre ist aber ab einem Inzidenzwert von 150 vorgesehen.
Vorausgesetzt die Inzidenz-Lage ist nicht nur eine Eintagsfliege. Die 7-Tage-Inzidenz bezieht sich jeweils auf Fälle pro 100.000 Einwohner.
Bereits am Freitag vergangener Woche hatte Niedersachsens Ministerpräsident im Landtag die Regeln der Ausgangssperre in Niedersachsen nochmals verdeutlicht.
Es gehe dabei um den Zeitraum zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens, in dem sich Bürger "nicht ohne wichtigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten" dürften. Maßgeblich für eine solche Entscheidung sei die Lage vor Ort. Weil: „Ab einem Inzidenzwert von 100 besteht eine Pflicht für für die Kommunen Ausgangsbeschränkungen zu prüfen.“
Das gelte vor allem für die sogenannten Hotspots mit einem erhöhten Infektionsgeschehen. Ab einem Inzidenzwert von 150 solle eine Ausgangssperre angeordnet werden, wobei die Kommunen im Rahmen ihrer konkreten Beurteilung vor Ort davon absehen könnten, wenn auch durch andere Maßnahmen die Infektionszahlen wieder unter diesen Wert gesenkt werden können.