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Weil der Inzidenzwert seit Tagen in Folge deutlich über 100 ist / Update - Aktualisierung

Ab Mittwoch um 0 Uhr: Landkreis Nienburg wird zur Hochinzidenzkommune erklärt

Dienstag 20. April 2021 - Nienburg (wbn). Der Landkreis Nienburg wird ab dem morgigen Mittwoch als sogenannte „Hochinzidenzkommune“ eingestuft. Das steht bereits fest. In Hameln wird ein solcher Schritt für Donnerstag erwogen.

Im Kreis Nienburg geschieht dies mit all den sich daraus ergebenden Konsequenzen. Nachdem der 7-Tage-Inzidenzwert  - Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche - im Kreisgebiet Nienburg die Grenze von 100 an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen überschritten hat, erlässt der Landkreis Nienburg, der Corona-Landesverordnung folgend, eine Allgemeinverfügung, die wiederum strengere Corona-Regeln nach sich zieht!

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Voraussetzung dafür ist eine Erklärung zur Hochinzidenzkommune. Diese Erklärung hat der Krisenstab des Landkreises Nienburg am Montag beschlossen. Daraus folgt, dass ab Mittwoch, 21. April, um 0 Uhr der Landkreis Nienburg Hochinzidenzkommune mit verschärfenden Folgen insbesondere für private Kontakte, Sport, Kultur und Handel. Landrat Detlev Kohlmeier stellt heraus: „Aufgrund eines anhaltenden Inzidenzwertes über 100 und angesichts eines diffusen Infektionsgeschehens mussten wir diesen Schritt gehen. Wir werden die Entwicklung der Zahlen sehr genau im Blick behalten und am kommenden Donnerstag entscheiden müssen, ob gegebenenfalls auch für Schulen und Kindertagesstätten weitergehende Einschränkungen gelten sollen. Das hätte das Distanzlernen im Szenario C, außer für Abschlussklassen, zur Folge.“ Diese Regeln würden dann ebenfalls per Allgemeinverfügung erlassen und könnten ab Montag, 26. April, gelten.

Die Verschärfungen am Mittwoch, 21. April, ergeben sich aus Paragraf 18a der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung. Die wichtigsten Regeln im Überblick:

Kontaktbeschränkungen
Private Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Bereich sind mit nur einem Hausstand und einer Person (einschließlich Kinder bis 6 Jahren) erlaubt.

Terminshopping
Zulässig ist die Auslieferung jeglicher Waren auf Bestellung sowie deren Verkauf im Fernabsatz zur Abholung bei kontaktloser Übergabe außerhalb der Geschäftsräume unter Wahrung des Abstandsgebots. Gastronomiebetriebe belieben weiterhin geschlossen, ein Außer-Haus-Verkauf ist erlaubt.

Sport
Sportliche Betätigungen sind mit maximal 2 Personen oder mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt.

Gedenkstätten, Museen, Galerien
Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen: Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kulturzentren, Museen, Ausstellungen, Galerien, Bibliotheken, Büchereien und ähnliche Einrichtungen (ausgenommen wissenschaftliche Bibliotheken wie die Hochschul- und Landesbibliotheken).

Kino, Zoos und botanische Gärten
Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen: Kinos, Freizeitparks, Zoos, Tierparks, Angebote von Freizeitaktivitäten sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden wie Indoor-Spielplätze, Kletterhallen und Nutzung von Speiseräumen in Beherbergungsstätten.

Die aktuelle Verordnung ist unter www.lk-nienburg.de/corona , unter „Rechtliche Regelungen“, einsehbar.

Damit der Landkreis Nienburg die Allgemeinverfügung wieder aufheben kann und nicht mehr „Hochinzidenzkommune“ ist, muss der 7-Tage-Inzidenzwert an sieben Tagen in Folge unter 100 sein. Landrat Kohlmeier betont: „Natürlich wollen wir diesen Zustand schnellstmöglich erreichen und alle zusätzlichen Beschränkungen schnellstmöglich wieder zurücknehmen. Ich appelliere deshalb erneut und im Interesse Aller sehr dringend an die Kreis-Nienburgerinnen und -Nienburger: Halten Sie sich konsequent an alle bekannten Regeln – Abstand, Maske, Hygiene, Lüften – jeder kennt sie inzwischen, und nehmen Sie auch die Kontaktbeschränkungen unbedingt ernst und halten Sie sie ein.

Korrekturmeldung des Landkreises Nienburg: Büchereien dürfen doch öffnen

In die gestern verschickte Pressemitteilung des Landkreises Nienburg hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Laut der aktuellen Niedersächsischen Verordnung im Falle einer Hochinzidenzkommune ist die Öffnung von unter anderem Bibliotheken, Büchereien, Tierparks und von letzteren ähnlichen Einrichtungen erlaubt. Zudem hat der Landkreis Nienburg eine Liste veröffentlicht, aus der hervorgeht, welche Verkaufsstellen des Einzelhandels uneingeschränkt öffnen dürfen. Diese Liste ist unter www.lk-nienburg.de/hochinzidenz einsehbar.

Transparenzhinweis der Redaktion: Diesem Beitrag liegt im Wesentlichen eine Pressemitteilung des Landkreises Nienburg zugrunde.

 

 

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