Bis zu zwei Jahren Gefängnis bei Sachbeschädigung möglich
Halloween im Weserbergland: Wo der Spaß ganz schnell aufhört
Freitag 29. Oktober 2021 - Hannover / Hameln (wbn). Jetzt wird es wieder unheimlich. In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November, der Nacht vor Allerheiligen, wird seit einigen Jahren auch in Deutschland Halloween gefeiert: Als Gespenster oder Hexen verkleidete Kinder ziehen von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten.
Wer nichts geben will oder kann, dem wird ein Streich gespielt: Der Briefkasten wird beispielsweise mit Konfetti gefüllt oder die Mülltonne mit Toilettenpapier oder Luftschlangen eingewickelt. Diese Streiche sind harmlos, andere dagegen können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
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"Wenn fremdes Eigentum beschädigt, beispielsweise ein Auto beim Einwickeln mit
Toilettenpapier zerkratzt wird, ist das eine Sachbeschädigung", sagt Pia Magold,
Landesbeauftragte für Jugendsachen beim LKA Niedersachsen. Dasselbe gilt, wenn
die Hausfassade oder Autos mit Eiern beworfen werden oder brennende Gegenstände
im Briefkasten landen. "Sachbeschädigungen werden mit einer Geldstrafe und sogar
mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet. Hinzu kommt, dass die Täter den
entstandenen Schaden ersetzen müssen", so Pia Magold.
Mitgegangen, mitgefangen: Auch wer bei einem strafrechtlich relevanten Streich
"nur" dabei war, kann wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung belangt werden
und muss ebenfalls mit mindestens einer Geldstrafe rechnen. Darüber hinaus sind
die Kosten für den entstandenen Schaden aufzubringen.
Zwar können Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr strafrechtlich nicht
belangt werden, weil sie noch nicht schuldfähig sind. Aber schon Siebenjährige
oder - bei Verletzung der Aufsichtspflicht - die Eltern, können für die
Wiedergutmachung entstandener Schäden, die schnell Größenordnungen von einigen
tausend Euro annehmen, zur Verantwortung gezogen werden.
"Es ist wichtig, dass Eltern ihre Kinder darüber aufklären, was noch als Streich
durchgeht, was eine Sachbeschädigung ist und welche Konsequenzen daraus folgen",
betont Pia Magold. Außerdem sollten Eltern ihre Kinder dazu ermutigen, trotz
Gruppendruck nicht bei Sachbeschädigungen mitzumachen, so Magold weiter.