Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes als Beispiel
Grascha (FDP): Auch in Niedersachsen soll Corona-Sondervermögen auf den Prüfstand
Sonntag 31. Oktober 2021 – Hannnover (wbn). Nachdem der hessische Staatsgerichtshof das dortige Corona-Sondervermögen für verfassungswidrig erklärt hat, soll auch das Sondervermögen in Niedersachsen auf den Prüfstand.
Das fordert der haushaltspolitische Sprecher der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion, Christian Grascha: „Das Urteil in Hessen ist deutlich: Kredite dürfen nach der Schuldenbremse nur für die Bewältigung der Krise und deren Auswirkungen verwendet werden. Hessen zeigt jetzt deutlich, dass die Sondervermögen weit darüber hinaus gehen." Auch in Niedersachsen gebe die Landesregierung Geld, das sie nicht habe, für völlig sachfremde Zwecke aus und beschädige so "schamlos die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse“.
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Grascha kritisiert unter anderem, dass mit dem Sondervermögen die energetische Sanierung von Landesliegenschaften oder die Anschaffung von Elektroautos finanziert wird. Er erklärt: „Diese Ausgaben tragen nichts zur Bekämpfung der Pandemie bei. Wer solche Projekte umsetzen will, von dem verlangt die Verfassung, das er das mit vorhandenem - nicht geborgtem - Geld schafft. Die Landesregierung muss dieses offensichtlich verfassungswidrige Vorgehen einsehen und korrigieren. Sie sollte ihr eigenes Sondervermögen vom Staatsgerichtshof überprüfen lassen. Hessen muss ein Weckruf sein!“
Hintergrund: Der hessische Staatsgerichtshof erklärte das dortige Corona-Sondervermögen für verfassungswidrig, da die Mittel für Zwecke ausgegeben werden, die nicht unmittelbar der Pandemiebewältigung dienen. Auch die Finanzierung in einem Sondervermögen selbst und außerhalb des Kernhaushalts waren Gegenstand der Kritik. Die FDP-Fraktion kritisiert die gleiche Praxis der niedersächsischen Landesregierung seit langem, kann aber alleine als Fraktion nicht vor den Staatsgerichtshof ziehen, um das Sondervermögen anzufechten.