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Eindringlicher Appell des Hamelner Polizeidirektors

Maskenpflicht im Weserbergland bei "Versammlungslagen mit Corona-Bezug"

Donnerstag 6. Januar 2022 - Hameln (wbn). Bei „Versammlungslagen mit Corona-Bezug“ ist eine Maskenpflicht aufgrund von Allgemeinverfügungen angeordnet worden.

Nachfolgend Auszüge aus der entsprechenden Presseerklärung der Polizei in Hameln im Wortlaut:

 

Fortsetzung von Seite 1

„…Der Polizeidirektor appelliert an die Teilnehmenden dieser Versammlungen, die

bestehenden Regeln zum Infektionsschutz einzuhalten und konsequent eine FFP-2

Maske zu tragen. Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügungen zum Tragen von

Mund-Nasen-Bedeckungen bei Versammlungen der Landkreise Hameln-Pyrmont und

Holzminden, sowie der Städte Hameln, Bad Pyrmont und Holzminden, wurde das

Tragen von FFP-2 Masken für alle Teilnehmenden an Versammlungslagen Pflicht.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen und Beschränkungen stellen

Ordnungswidrigkeiten dar und werden entsprechend verfolgt. Die Höhe eines

Bußgeldes wegen Missachtung der Maskenpflicht während Versammlungen wird von den

Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden grundsätzlich einzelfallbezogen

verhängt. Im Wiederholungsfalle wird von Vorsatz der Betroffenen ausgegangen und

das Bußgeld kann entsprechend erhöht oder ggf. verdoppelt werden. Aufgrund der

erlassenen Allgemeinverfügungen ist die Polizei gezwungen ab sofort, mit allen

zur Verfügung stehenden Mitteln, noch konsequenter einzuschreiten, wenn es

erforderlich sein sollte, was heißt, Verstöße müssen und werden geahndet. Zur

Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist die Polizei auf Grundlage der

Strafprozessordnung zur Durchführung weiterer Maßnahmen befugt…“

 

 

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