Eindringlicher Appell des Hamelner Polizeidirektors
Maskenpflicht im Weserbergland bei "Versammlungslagen mit Corona-Bezug"
Donnerstag 6. Januar 2022 - Hameln (wbn). Bei „Versammlungslagen mit Corona-Bezug“ ist eine Maskenpflicht aufgrund von Allgemeinverfügungen angeordnet worden.
Nachfolgend Auszüge aus der entsprechenden Presseerklärung der Polizei in Hameln im Wortlaut:
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„…Der Polizeidirektor appelliert an die Teilnehmenden dieser Versammlungen, die
bestehenden Regeln zum Infektionsschutz einzuhalten und konsequent eine FFP-2
Maske zu tragen. Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügungen zum Tragen von
Mund-Nasen-Bedeckungen bei Versammlungen der Landkreise Hameln-Pyrmont und
Holzminden, sowie der Städte Hameln, Bad Pyrmont und Holzminden, wurde das
Tragen von FFP-2 Masken für alle Teilnehmenden an Versammlungslagen Pflicht.
Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen und Beschränkungen stellen
Ordnungswidrigkeiten dar und werden entsprechend verfolgt. Die Höhe eines
Bußgeldes wegen Missachtung der Maskenpflicht während Versammlungen wird von den
Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden grundsätzlich einzelfallbezogen
verhängt. Im Wiederholungsfalle wird von Vorsatz der Betroffenen ausgegangen und
das Bußgeld kann entsprechend erhöht oder ggf. verdoppelt werden. Aufgrund der
erlassenen Allgemeinverfügungen ist die Polizei gezwungen ab sofort, mit allen
zur Verfügung stehenden Mitteln, noch konsequenter einzuschreiten, wenn es
erforderlich sein sollte, was heißt, Verstöße müssen und werden geahndet. Zur
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist die Polizei auf Grundlage der
Strafprozessordnung zur Durchführung weiterer Maßnahmen befugt…“