In Vorbereitung auch für das Weserbergland
Unterstützungsleistungen für die von den Fluten besonders hart getroffen Anwohner
Freitag 5. Januar 2023 - Hannover (wbn). Die notwendige "Billigkeits-Richtlinie" für Hochwasser-Soforthilfen wird schnellstmöglich auf den Weg gebracht.
Seit Weihnachten kämpfen mehr als hunderttausend Helferinnen und Helfer gegen das flächendeckende Hochwasser in Niedersachsen.
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer: „Das Hochwasser ist noch nicht überstanden. Daher gilt unser Dank zunächst allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen, von Land und Bund, den europäischen Partnern sowie den vielen haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz". Auch dank guter Prognosen unserer Hochwasservorhersagezentrale, des klugen Wassermanagements bei den Rückhaltebecken und Talsperren und durch einen gut ausgestatteten Katastrophenschutz konnten größere Deichbrüche bislang vermieden werden. Damit wurden Menschen und Eigentum in großem Umfang geschützt und erhebliche Schäden vermieden. Dafür unser herzlicher Dank."
Das Land bereitet - analog zum Hochwasser von 2017 - kurzfristige Unterstützungsleistungen vor für Anwohnerinnen und Anwohner, die von den Fluten besonders hart getroffen wurden. Dies gilt vor allem für Menschen, die ihr Hab und Gut nicht versichern konnten oder deren Einkommen nicht ausreicht, um in der Notlage die nötigsten Dinge zu ersetzen. Mit der Billigkeits-Richtlinie sollen als Soforthilfe in den Hochwassergebieten akute Notlagen - etwa bei der Unterkunft oder zur Wiederbeschaffung von Hausrat - schnell und unbürokratisch überbrückt werden. Insgesamt können für akute Notlagen kurzfristig bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Beim Hochwasser 2017 wurde dafür eine Million Euro ausgezahlt.
„Wir stehen an der Seite der vom Hochwasser Betroffenen. Die Landesregierung wird bei akuten Notfällen helfen und niemanden im Stich lassen, der oder die durch das Hochwasser in eine echte Notlage geraten ist", so Ministerpräsident Stephan Weil. „Wir sind uns in der Landesregierung einig, die notwendige Billigkeits-Richtlinie für Soforthilfen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen." Das Finanzministerium habe Vorsorge getroffen, damit diese Hilfen dann auch schnell ausgezahlt werden können.
Weitere mittelfristige Hilfsbedarfe zum Wiederaufbau etwa der kommunalen Infrastruktur, bei Schäden in der Landwirtschaft oder in Betrieben sowie an Wohngebäuden wird die Landesregierung ebenfalls prüfen. Dies kann aber erst erfolgen, wenn das Hochwassergeschehen vorbei ist und der Schaden nach dem Hochwasserereignis realistisch abgeschätzt werden kann. Minister Meyer: „Zunächst ist alle Kraft darauf gerichtet, weitere Schäden durch das Hochwasser zu vermeiden und zu begrenzen. Das Land wird den betroffenen Menschen aber auch bei solch größeren Schäden im Rahmen seiner Möglichkeiten finanziell helfen."