Seit 1. Januar ist es amtlich
Neue Regelung für Nummernschilder: Mitnahme von Autokennzeichen jetzt bundesweit möglich
Dienstag 6. Januar 2015 - Detmold (wbn). Grenzenlose Kennzeichen-Mitnahme: Der Landkreis Lippe macht darauf aufmerksam, dass ab dem 1. Januar beim Umzug eines Fahrzeughalters auf eine Umkennzeichnung verzichtet werden kann – und das nicht nur im Weserbergland, sondern bundesweit.
Für Autofahrer bedeutet das: Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, kann trotz des neuen Wohnorts seine alten Kennzeichen behalten. Allerdings: Der Gang zur Zulassungsstelle bleibt dem umgezogenen Fahrer trotzdem nicht erspart.
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Denn: Auch wenn sich die Kennzeichen nicht ändern, die Pflicht zur Umschreibung besteht weiterhin. Dabei wird die neue Anschrift des Halters im Fahrzeugregister vermerkt. Dafür muss er den Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorlegen. Entscheidet sich der Halter bei der Ummeldung, sein altes Kennzeichen nicht zu behalten, muss er weiterhin beide Teile des Zulassungsbescheinigung, also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, mitbringen.
Die Zulassungsstelle des Kreises Lippe empfiehlt jedoch, in beiden Fällen den Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zum Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug zur Ummeldung mitzubringen. Wer noch alte Fahrzeugpapiere – nämlich die bis zum 1. Oktober 2005 ausgegeben Fahrzeugscheine und -briefe – besitzt, sollte immer beide Dokumente mitbringen.
Einziger Wermutstropfen: Die neue Regelung bedeutet nicht, dass Fahrzeughalter zukünftig „lebenslang“ ein Kennzeichen behalten. Wechselt ein Fahrzeug den Besitzer oder wird außer Betrieb gesetzt, geht das alte Kennzeichen verloren.